Quebag AG
Pocking
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 28. Juni 2023, 19.00 Uhr,
im Gasthaus Guggenberger – Poigham 31 – 94167 Tettenweis
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und dem Geschäftsbericht des Vorstands sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt zu verwenden:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft consaris AG, Eggenfelden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sind in § 8 der Satzung geregelt.
§ 8 Teilnahme und Vertretung bei der Hauptversammlung
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder im Aktionärsbuch eingetragene Aktionär persönlich berechtigt.
(2) Jeder Aktionär kann sich aufgrund schriftlich erteilter Vollmacht in der Hauptversammlung vertreten lassen. Die Hauptversammlung kann jedoch eine Vollmacht zurückweisen, wenn der Bevollmächtigte nicht mindestens drei Tage vor der Hauptversammlung eine Liste, der von ihm zu vertretenden Aktien mit beigefügten schriftlichen Vollmachten, eingereicht hat.
Pocking, im Mai 2023
Quebag AG
Der Vorstand