Quebag Bezugs- und Absatz-Aktiengesellschaft für landwirtschaftliche Betriebsmittel
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1. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sachlichen Inhalt der Satzung der Gesellschaft § 1 Abs. 1: Die Firma der Gesellschaft lautet: Quebag AG § 2 Abs. 1: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln § 8 Abs. 2: Jeder Aktionär kann sich aufgrund schriftlich erteilter Vollmacht in der § 10 Abs. 2: Die nicht nach dem Drittelbeteiligungsgesetz von den Arbeitnehmern zu § 12 Abs. 1: Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der § 12 Abs. 2: Beschlüsse des Aufsichtsrats bedürfen einfacher Mehrheit der abgegebenen § 12 Abs. 3: Ein Beschluss des Aufsichtsrats ist nur dann gültig, wenn sämtlichen § 12 Abs. 4: Beschlüsse können auch in schriftlicher Form oder mit Hilfe sonstiger § 13 Abs. 1: Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats zur Vornahme folgender
Handlungen:
§ 14 Abs. 1: Jeweils unmittelbar nach der Hauptversammlung, auf der der Aufsichtsrat § 14 Abs. 2: Der Aufsichtsrat tritt jeweils am Sitz der Gesellschaft zusammen, solange § 19 Abs. 2: Ergab die Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, so wird § 20: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und dem Geschäftsbericht |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung zu |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft consaris AG, Eggenfelden, |
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6. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Er setzt sich nach § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung endet die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die neue Amtszeit gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung
folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats
zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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7. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Gesellschaft ermächtigt wird, gemäß |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft
eingetragen sind. Jeder Aktionär kann sich auf Grund schriftlich erteilter Vollmacht
in der Hauptversammlung vertreten lassen. Die Hauptversammlung kann jedoch laut §
8 der Satzung eine Vollmacht zurückweisen:
1. |
wenn der Bevollmächtigte nicht selbst Aktionär ist, oder |
2. |
wenn der Bevollmächtigte nicht selbst Landwirt ist oder |
3. |
der Bevollmächtigte neben seinen eigenen Aktien mehr als hundert andere Aktien vertritt, |
4. |
der Bevollmächtigte nicht mindestens drei Tage vor der Hauptversammlung eine Liste |
Pocking, im Mai 2022
Quebag AG
Der Vorstand