Questax AG
Heidelberg
Stammaktien – ISIN: DE000A2DA5Z4 / WKN: A2D A5Z
Vorzugsaktien – ISIN: DE000A2DA430 / WKN A2D A43
Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär unserer Gesellschaft gegen die folgenden, auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. November 2019 zu den Punkten 2, 3 und 4 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse:
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018/2019
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2019
Klage mit den Anträgen erhoben hat, die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erklären, hilfsweise deren Nichtigkeit, höchsthilfsweise deren Unwirksamkeit festzustellen.
Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 23 O 59/19 anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Das Landgericht hat die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet.
Heidelberg, im Januar 2020
Questax AG
Der Vorstand
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