QUINTOS AG – Hauptversammlung 2018

QUINTOS AG

Hamburg

ISIN: DE 000 A1H32Y6 / WKN: A1H32Y

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, den 20.12.2018 um 15:00 Uhr
(Einlass ab 14:00 Uhr)

im „Seminarraum“ (Raum 302) der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des gebilligten und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 1.200.950,85 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Im Falle des gesetzlichen Erfordernisses einer Abschlussprüfung schlägt der Aufsichtsrat vorsorglich vor, Meyer & Pritsch Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit 10.000.000,00 Euro, eingeteilt in 10.000.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien wird gegen Bareinlagen um bis zu 1.000.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis zu 11.000.000,00 Euro erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 zum Gewinnbezug berechtigt.

Der Ausgabebetrag für jede Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro beträgt 1,00 Euro je auszugebende Aktie.

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 10:1 zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 20.06.2019 mindestens 250.000 neue Aktien gezeichnet sind.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 (Grundkapital) der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens Donnerstag, den 13.12.2018, in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben:

Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft
c/o Quintos AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Postfach 845, 73033 Göppingen
Fax: 07161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Der Nachweis über den Anteilsbesitz hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (record date) zu beziehen; d. h. auf den Donnerstag, den 29.11.2018 (0:00 Uhr).

Anträge

Rechtzeitig bei der Gesellschaft unter folgender Adresse

QUINTOS AG
Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg
Fax: 040-89710 200
E-Mail: hauptversammlung@quintos-ag.de

eingegangene Anträge von Aktionären werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.quintos-ag.de

zugänglich gemacht. Dort finden sich auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Der Aktionär kann sein Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen.

Anfahrt

Mit dem Auto:

A7: Abfahrt Othmarschen, Bahrenfeld oder Schnelsen. Fahren Sie in Richtung Zentrum, Stadtteil Hamburg-Mitte.

A1: Aus Lübeck Richtung Hamburg, Abfahrt Hamburg-Horn. Fahren Sie in Richtung Zentrum über die Sievekingsallee, Bürgerweide, biegen Sie rechts in die Wallstraße ein und fahren Sie die Sechslingspforte bis zum Ende. Von da folgen Sie dann links dem Straßenzug „An der Alster“ bis zum Ferdinandstor und fahren dann rechts über die Lombardsbrücke immer geradeaus über Esplanade, Gorch-Fock-Wall bis zum Holstenwall. Das eigene, gebührenpflichtige Parkhaus „Bei Schuldts Stift Nr. 3“ mit rund 100 Stellplätzen hat direkten Zugang zu den Veranstaltungsräumen.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Buslinien:

Von Hamburg-Hauptbahnhof oder Bahnhof Altona aus erreichen Sie uns mit der Buslinie 112 in ca. 9 Minuten. Die Haltestelle heißt „Handwerkskammer Hamburg“ und befindet sich direkt vor dem Haupteingang.

U- und S-Bahn:

U2: Bahnstation Messehallen. Benutzen Sie den Ausgang Wallanlagen und gehen Sie an den Gerichten vorbei rechts in den Holstenwall. Fußweg ca. 400 m.

Auf eine Anfahrtsskizze wird verzichtet.

Hinweis zur Datenverarbeitung für Aktionäre und Aktionärsvertreter:

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist die Quintos AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist bestellt und unter

www.quintos-ag.de

angegeben.

Die Quintos AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Die Aktien der Gesellschaft sind Inhaberaktien. Es wird daher kein Aktienregister geführt. Wir erhalten Daten der Aktionäre mit der Durchführung der Hauptversammlung. Es handelt sich dabei um Daten, die der Gesellschaft von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihrer depotführenden Bank an die Gesellschaft übermittelt werden. Das sind insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters.

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erstellung von Statistiken, z. B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, die Anzahl der Transaktionen oder für die Übersichten der größten Aktionäre. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, soweit diese anwendbar sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c EU Datenschutz-Grundverordnung.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter den o. g. Kontaktdaten bei uns erfragen.

 

Hamburg, im November 2018

Der Vorstand

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