Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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QUINTOS AG Hamburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 11.11.2019 |
QUINTOS AGHamburgISIN: DE 000 A1H32Y6 / WKN: A1H32YWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der amDonnerstag, den 19.12.2019 um 14:00 Uhr
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1. |
Vorlage des gebilligten und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 |
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2. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 1.008.942,30 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Im Falle des gesetzlichen Erfordernisses einer Abschlussprüfung schlägt der Aufsichtsrat vorsorglich vor, Meyer & Pritsch Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Die gilt auch für den Fall eines aufzustellenden Konzernabschlusses. |
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6. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vergleich gemäß § 93 Abs. 4 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Vergleichsvereinbarung vom 28.10.2019/29.10.2019 und 30.10.2019 wird zugestimmt.“ Der wesentliche Inhalt der Vergleichsvereinbarung ist nachstehend unter a), ein Bericht des Vorstands zu der Vergleichsvereinbarung ist nachstehend unter b) wiedergegeben. Die Vergleichsvereinbarung kann von den Aktionären in den Geschäftsräumen der Quintos AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, eingesehen werden oder wird auf Anfrage den Aktionären zugesandt. Der vollständige Vertragsinhalt ist auf der Homepage der Gesellschaft
veröffentlicht. In der Hauptversammlung liegt die Vergleichsvereinbarung ebenfalls zur Einsicht aus.
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Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens Donnerstag, den 12.12.2019, in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben:
Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft
c/o Quintos AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Postfach 845, 73033 Göppingen
Fax: 07161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de
Der Nachweis über den Anteilsbesitz hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (record date) zu beziehen; d. h. auf den Donnerstag, den 28.11.2019 (0:00 Uhr).
Anträge
Rechtzeitig bei der Gesellschaft unter folgender Adresse
QUINTOS AG
Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg
Fax: 040-89710 200
E-Mail: hauptversammlung@quintos-ag.de
eingegangene Anträge von Aktionären werden den anderen Aktionären im Internet unter
www.quintos-ag.de
zugänglich gemacht. Dort finden sich auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Der Aktionär kann sein Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen.
Anfahrt
Mit dem Auto:
A7: Abfahrt Othmarschen, Bahrenfeld oder Schnelsen. Fahren Sie in Richtung Zentrum, Stadtteil Hamburg-Mitte.
A1: Aus Lübeck Richtung Hamburg, Abfahrt Hamburg-Horn. Fahren Sie in Richtung Zentrum über die Sievekingsallee, Bürgerweide, biegen Sie rechts in die Wallstraße ein und fahren Sie die Sechslingspforte bis zum Ende. Von da folgen Sie dann links dem Straßenzug „An der Alster“ bis zum Ferdinandstor und fahren dann rechts über die Lombardsbrücke immer geradeaus über Esplanade, Gorch-Fock-Wall bis zum Holstenwall. Das gebührenpflichtige Parkhaus „Bei Schuldts Stift Nr. 3“ mit rund 100 Stellplätzen hat direkten Zugang zu den Veranstaltungsräumen.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Buslinien:
Von Hamburg-Hauptbahnhof oder Bahnhof Altona aus erreichen Sie uns mit der Buslinie 112 in ca. 9 Minuten. Die Haltestelle heißt „Handwerkskammer Hamburg“ und befindet sich direkt vor dem Haupteingang.
U- und S-Bahn:
U2: Bahnstation Messehallen. Benutzen Sie den Ausgang Wallanlagen und gehen Sie an den Gerichten vorbei rechts in den Holstenwall. Fußweg ca. 400 m.
Auf eine Anfahrtsskizze wird verzichtet.
Hinweis zur Datenverarbeitung für Aktionäre und Aktionärsvertretern:
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist die Quintos AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist bestellt und unter
www.quintos-ag.de
angegeben.
Die Quintos AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.
Die Aktien der Gesellschaft sind Inhaberaktien. Es wird daher kein Aktienregister geführt. Wir erhalten Daten der Aktionäre mit der Durchführung der Hauptversammlung. Es handelt sich dabei um Daten, die der Gesellschaft von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihrer depotführenden Bank an die Gesellschaft übermittelt werden. Das sind insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters.
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erstellung von Statistiken, z. B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, die Anzahl der Transaktionen oder für die Übersichten der größten Aktionäre. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, soweit diese anwendbar sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c EU Datenschutz-Grundverordnung.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter den o. g. Kontaktdaten bei uns erfragen.
Hamburg, im November 2019
Der Vorstand