QUINTOS AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
QUINTOS AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 11.11.2019

QUINTOS AG

Hamburg

ISIN: DE 000 A1H32Y6 / WKN: A1H32Y

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, den 19.12.2019 um 14:00 Uhr
(Einlass ab 13:00 Uhr)

im „Seminarraum“ (Raum 207) der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des gebilligten und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 1.008.942,30 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Im Falle des gesetzlichen Erfordernisses einer Abschlussprüfung schlägt der Aufsichtsrat vorsorglich vor, Meyer & Pritsch Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Die gilt auch für den Fall eines aufzustellenden Konzernabschlusses.

6.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vergleich gemäß § 93 Abs. 4 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Vergleichsvereinbarung vom 28.10.2019/29.10.2019 und 30.10.2019 wird zugestimmt.“

Der wesentliche Inhalt der Vergleichsvereinbarung ist nachstehend unter a), ein Bericht des Vorstands zu der Vergleichsvereinbarung ist nachstehend unter b) wiedergegeben.

Die Vergleichsvereinbarung kann von den Aktionären in den Geschäftsräumen der Quintos AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, eingesehen werden oder wird auf Anfrage den Aktionären zugesandt. Der vollständige Vertragsinhalt ist auf der Homepage der Gesellschaft

www.quintos-ag.de

veröffentlicht. In der Hauptversammlung liegt die Vergleichsvereinbarung ebenfalls zur Einsicht aus.

a)

Der wesentliche Inhalt der Vergleichsvereinbarung wird wie folgt wiedergegeben:

Ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht leistet die D&O-Versicherung, Chubb European Group SE, an die Quintos AG zur Abgeltung eines möglichen Schadenfalls wegen angeblicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen Vorstandsmitglieds der Quintos AG eine Zahlung in Höhe von EUR 65.000 (in Worten: Euro fünfundsechzigtausend) (nachfolgend „Vergleichsbetrag“).

Die Zahlung des Vergleichsbetrages wird fällig zwei Wochen nach Zugang einer rechtswirksam unterzeichneten Ausfertigung dieser Vereinbarung bei der Chubb sowie eines Nachweises, dass die Hauptversammlung der Quintos AG die Zustimmung zu dieser Vergleichsvereinbarung beschließt (§ 93 Abs. 4 Satz 3 AktG) (aufschiebende Bedingung).

Mit vollständiger Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sind alle im Rahmen der außergerichtlichen Inanspruchnahmen sowie alle möglichen weiteren Ansprüche der Quintos AG gegenüber dem ehemaligen Vorstand, anderen versicherten Personen (Vertrag zugunsten Dritter) sowie gegen den D&O-Versicherer endgültig und abschließend abgegolten und erledigt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um gegenwärtige oder zukünftige, bekannte oder unbekannte, bedingte oder unbedingte Ansprüche oder Rechte aus eigenem oder abgetretenem Recht gleich aus welchem Rechtsgrund handelt.

Bis zur Gutschrift des Vergleichsbetrages bei der Quintos AG verzichten sowohl der ehemalige Vorstand als auch der D&O-Versicherer jeweils für sich auf die Einrede der Verjährung, sofern eine Verjährung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht bereits eingetreten ist.

b)

Der Vorstand erstattet über die Vergleichsvereinbarung folgenden Bericht:

Im Rahmen einer Directors & Officers-Versicherung für Vertreter juristischer Personen und deren Aufsichtsorgane sowie leitende Angestellte war die Quintos AG versichertes Unternehmen bei der ACE European Group Ltd., heute Chubb European Group SE (nachfolgend „D&O-Versicherung“).

Im Jahr 2011 nahm die Quintos AG ihren ehemaligen Vorstand wegen angeblicher Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Quintos AG im Zusammenhang mit einer Bürgschaft zu Gunsten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (nachfolgend „ILB“) auf Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 812.090,78 zuzüglich Zinsen und Kosten in Anspruch.

In einem Klageverfahren hatte die ILB die Quintos AG aus der Bürgschaft in Anspruch genommen. In diesem Verfahren erklärte die Quintos AG die Streitverkündung gegenüber dem ehemaligen Vorstand. Das Klageverfahren wurde durch das rechtskräftige Urteil des OLG Brandenburg vom 27.06.2018 (AZ.: 4 U 76/14) beendet. Die Quintos AG hatte einen Teilbetrag in Höhe von EUR 557.011,66 an die ILB zu leisten.

Diesen Teilbetrag hatte die Quintos AG gegenüber dem ehemaligen Vorstand und der D&O-Versicherung wiederum geltend gemacht, da aus Sicht der Gesellschaft die Bürgschaft weder hätte gegeben werden dürfen noch der Aufsichtsrat über die Bürgschaft informiert worden war.

Im Zuge von außergerichtlichen Verhandlungen hatten sich die Parteien zur Abgeltung der Ansprüche der Quintos AG und zur Erledigung der Inanspruchnahme auf die Zahlung eines einmaligen Vergleichsbetrages in Höhe EUR 65.000,00 geeinigt.

Als Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vergleichs und die Zahlung des Vergleichsbetrags ist gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG die Zustimmung der Hauptversammlung der Quintos AG einzuholen.

Vor dem Hintergrund, dass sowohl der Anspruchsgegner als auch die D&O-Versicherung einen bestehenden Rechtsschutz insgesamt bezweifelt hatten und um eine langwierige und kostenintensive Prozessführung darüber mit hohem prozessualem Risiko und ungewissem Ausgang zu vermeiden, erachten Vorstand und Aufsichtsrat die erzielte außergerichtliche Einigung für das bestmögliche Ergebnis.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen der Hauptversammlung, der Vergleichsvereinbarung zuzustimmen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens Donnerstag, den 12.12.2019, in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben:

Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft
c/o Quintos AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Postfach 845, 73033 Göppingen
Fax: 07161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Der Nachweis über den Anteilsbesitz hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (record date) zu beziehen; d. h. auf den Donnerstag, den 28.11.2019 (0:00 Uhr).

Anträge

Rechtzeitig bei der Gesellschaft unter folgender Adresse

QUINTOS AG
Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg
Fax: 040-89710 200
E-Mail: hauptversammlung@quintos-ag.de

eingegangene Anträge von Aktionären werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.quintos-ag.de

zugänglich gemacht. Dort finden sich auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Der Aktionär kann sein Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen.

Anfahrt

Mit dem Auto:

A7: Abfahrt Othmarschen, Bahrenfeld oder Schnelsen. Fahren Sie in Richtung Zentrum, Stadtteil Hamburg-Mitte.

A1: Aus Lübeck Richtung Hamburg, Abfahrt Hamburg-Horn. Fahren Sie in Richtung Zentrum über die Sievekingsallee, Bürgerweide, biegen Sie rechts in die Wallstraße ein und fahren Sie die Sechslingspforte bis zum Ende. Von da folgen Sie dann links dem Straßenzug „An der Alster“ bis zum Ferdinandstor und fahren dann rechts über die Lombardsbrücke immer geradeaus über Esplanade, Gorch-Fock-Wall bis zum Holstenwall. Das gebührenpflichtige Parkhaus „Bei Schuldts Stift Nr. 3“ mit rund 100 Stellplätzen hat direkten Zugang zu den Veranstaltungsräumen.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Buslinien:

Von Hamburg-Hauptbahnhof oder Bahnhof Altona aus erreichen Sie uns mit der Buslinie 112 in ca. 9 Minuten. Die Haltestelle heißt „Handwerkskammer Hamburg“ und befindet sich direkt vor dem Haupteingang.

U- und S-Bahn:

U2: Bahnstation Messehallen. Benutzen Sie den Ausgang Wallanlagen und gehen Sie an den Gerichten vorbei rechts in den Holstenwall. Fußweg ca. 400 m.

Auf eine Anfahrtsskizze wird verzichtet.

Hinweis zur Datenverarbeitung für Aktionäre und Aktionärsvertretern:

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist die Quintos AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist bestellt und unter

www.quintos-ag.de

angegeben.

Die Quintos AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Die Aktien der Gesellschaft sind Inhaberaktien. Es wird daher kein Aktienregister geführt. Wir erhalten Daten der Aktionäre mit der Durchführung der Hauptversammlung. Es handelt sich dabei um Daten, die der Gesellschaft von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihrer depotführenden Bank an die Gesellschaft übermittelt werden. Das sind insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters.

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erstellung von Statistiken, z. B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, die Anzahl der Transaktionen oder für die Übersichten der größten Aktionäre. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, soweit diese anwendbar sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c EU Datenschutz-Grundverordnung.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter den o. g. Kontaktdaten bei uns erfragen.

 

Hamburg, im November 2019

Der Vorstand

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