Quirin Privatbank AG – Einberufung der Hauptversammlung

Quirin Privatbank AG

Berlin

ISIN DE0005202303 (WKN 520230)
Eindeutige Kennung: GMETQB700622

Einberufung der Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Freitag, den 03. Juni 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der

Quirin Privatbank AG
Berlin

ein.

Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertretenden der Gesellschaft)
in den Geschäftsräumen der Grünebaum Gesellschaft für Event Logistik mbH, Leibnizstraße
38, 10625 Berlin, statt.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte
unter

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im
Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretenden.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2021 sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
in seiner Sitzung am 18. März 2022 nach §§ 171, 172 Satz 1 AktG gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses
durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung erfolgt.

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter:

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der
Quirin Privatbank AG zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 6.077.809,22 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,14 je gewinnberechtigter Stückaktie EUR 6.077.809,22
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 0,00
c) Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende
wird daher am 08. Juni 2022 ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses
– vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2022 und 2023
bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der in der Hauptversammlung am 15. Juni 2018 beziehungsweise in der Hauptversammlung
am 11.12.2020 gewählten Aufsichtsratsmitglieder Dr. Carolin Gabor und Klaus-Gerd Kleversaat
endet mit dem Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Daher sind entsprechende
Neuwahlen zum Aufsichtsrat erforderlich.

Frau Dr. Gabor und Herr Kleversaat sollen der Hauptversammlung zur erneuten Wahl in
den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Frau Dr. Carolin Gabor, Geschäftsführerin/​CEO Movinx GmbH, wohnhaft in Berlin,

b)

Herrn Klaus-Gerd Kleversaat, Vorstandsmitglied der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank,
wohnhaft in Krummensee,

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum
Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.

II. Ergänzende Angaben und Hinweise

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Quirin Privatbank AG beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung EUR 43.412.923,00 und ist eingeteilt in 43.412.923 Stückaktien mit
grundsätzlich ebenso vielen Stimmrechten.

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionärinnen und Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, öffentliche Übertragung
in Bild und Ton

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung
am 03. Juni 2022 auf Grundlage des C-19 AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.

Die Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
jedoch per öffentlicher Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

verfolgen und sich über das unter derselben Internetadresse zugängliche Online-Portal
der Gesellschaft (HV-Portal) zur Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung ihres
Stimmrechts, zuschalten. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären
wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit weiteren
Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem
den Zugangscode, mit dem die Teilnehmenden das HV-Portal nutzen können.

3.

Internetgestütztes HV-Portal und Aktionärs-Hotline

Unter der Internetadresse

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

unterhält die Gesellschaft ab dem 13. Mai 2022 ein internetgestütztes Online-Portal
(HV-Portal). Über dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre
(und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten
erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal
nutzen zu können, müssen Sie sich mit dem Zugangscode, den Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte
erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen
dann in Form von Schaltflächen auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals.

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.
Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals können Sie
sich an unsere Aktionärs-Hotline unter der Nummer 089 210 27 220 wenden.

4.

Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 AktG und dessen Bedeutung) und die elektronische
Zuschaltung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, und zur elektronischen Zuschaltung
über das HV-Portal sind Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der
Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes übermitteln (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre):

Quirin Privatbank AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 13. Mai 2022 (0.00 Uhr
(MESZ) – sogenannter Nachweisstichtag) beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der
Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 27. Mai 2022 (24.00 Uhr (MESZ) unter der
oben genannten Adresse zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur als Aktionärin
oder Aktionär, wer sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung
des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an
der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann
die Gesellschaft die Aktionärin oder den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz der Aktionärin
oder des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für
die Ausübung von Aktionärsrechten, die Möglichkeit zur elektronischen Zuschaltung
zur Hauptversammlung über das HV-Portal und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz der Aktionärin oder des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich,
das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionärin oder Aktionär werden, sind für
die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit
sie sich von der bisherigen Aktionärin oder dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionärinnen und Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung
der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das
HV-Portal zum Zwecke der elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung zugesandt.

5.

Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmen durch elektronische
Briefwahl abgeben.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte
übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann das Briefwahlformular
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

heruntergeladen werden. Bei Verwendung des Briefwahlformulars, muss dieses ausschließlich
auf elektronischem Wege (per E-Mail) bis Donnerstag, den 02. Juni 2022 (24.00 Uhr (MESZ)), an die folgende E-Mail-Adresse zugehen:

inhaberaktien@linkmarketservices.de

Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet
werden können, werden nicht berücksichtigt.

Außerdem steht Ihnen vor der Hauptversammlung für die Ausübung des Stimmrechts im
Wege der (elektronischen) Briefwahl das unter der Internetadresse

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl
über das HV-Portal ist ab dem 13. Mai 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag
der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Briefwahl“
vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum
Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern
oder widerrufen. Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang.

6.

Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertretenden
der Gesellschaft

Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionärinnen und Aktionäre
zudem die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretenden
bevollmächtigen.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte
übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann das
Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

heruntergeladen werden. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist
dieses ausschließlich an die oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle
zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 02. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ)
(Datum des Eingangs) zugehen.

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts
im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertretenden der Gesellschaft auch das unter
der Internetadresse

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das
HV-Portal ist ab dem 13. Mai 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung
möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Vollmacht und Weisungen“ vorgesehen.
Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der
Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertretende bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertretenden sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche
ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeübt.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretenden sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.

7.

Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte,
zum Beispiel durch Kreditinstitute, Stimmrechtsberatende, Aktionärsvereinigungen oder
Dritte ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl
oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertretenden der Gesellschaft ausüben
(siehe oben). Bevollmächtigt die Aktionärin oder der Aktionär mehr als eine Person,
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135
AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG
(Vollmachtserteilung an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatende,
sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellte)
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionärinnen und Aktionäre, die eine
Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten,
etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber den Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch
geführt werden, dass die oder der Bevollmächtigte spätestens am Tag der Hauptversammlung
(Zugang bei der Gesellschaft) den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in
Kopie bzw. als Scan) per Post oder E-Mail an die oben genannte Adresse der Anmeldestelle
übermittelt.

Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch
eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder E-Mail, so muss diese aus
organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis Donnerstag, 02. Juni 2022, 24.00 Uhr
(MESZ), (Tag des Posteingangs) zugehen.

Aktionärinnen oder Aktionäre, die eine Vertretung bevollmächtigen wollen, werden gebeten,
zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür
bereitstellt. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

heruntergeladen werden.

Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatenden und sonstigen Intermediären
oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionärinnen und Aktionären
vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung
des Stimmrechts bei der Hotline für Aktionärinnen und Aktionäre oder unter der oben
genannten Adresse der Anmeldestelle zu melden.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind in der Stimmrechtskarte, welche
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.

8.

Fragerecht der Aktionärinnen und Aktionäre

Auf Grundlage des C-19 AuswBekG ist den Aktionärinnen und Aktionären in der virtuellen
Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch das Recht
einzuräumen, Fragen zu stellen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre haben die Möglichkeit, im Wege
der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19
AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung,
d. h. bis Mittwoch, den 01. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), über das unter der Internetadresse

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Hierfür ist im HV-Portal die
Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Nach Ablauf der genannten Frist können
keine Fragen mehr eingereicht werden.

Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz
3 AktG genannten Gründen absehen.

9.

Erklärungen von Widersprüchen zu Protokoll

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt
haben, können bis zum Ende der Hauptversammlung über das HV-Portal auf elektronischem
Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären.
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen.

III. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

 
1.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich
an:

Quirin Privatbank AG
Vorstand
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin

zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 09. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen
von Aktionärinnen und Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten
an:

Quirin Privatbank AG
Rechtsabteilung
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
E-Mail: recht@quirinprivatbank.de

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen
und Aktionären einschließlich des Namens der Aktionärin oder des Aktionärs sowie etwaiger
Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​hauptversammlung

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 19. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der
oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten
dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag
oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt,
wenn die oder der Antragstellende ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

IV. Sonstige Erläuterungen und Technische Hinweise

 
1.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals
und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein
internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal
wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Stimmrechtskarte,
welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf
dieser Stimmrechtskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie
sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist für die Ausübung des Stimmrechts ab
dem 13. Mai 2022 zugänglich.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
die Aktionärinnen und Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte.

2.

Hinweise zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Aktionärinnen und Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per öffentlicher Bild-
und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand
der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann
daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit
der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle
Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für
Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich
solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt.
Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten
zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der
Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen
Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

3.

Informationen für Aktionärinnen und Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die
Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft:

https:/​/​www.quirinprivatbank.de/​datenschutz-fur-aktionare

 

Berlin, im April 2022

Quirin Privatbank AG

– Der Vorstand –

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