RA-MICRO Software AG, Berlin – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG (RA-MICRO Vertriebs GmbH Verschmelzung)

RA-MICRO Software AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG geben wir bekannt, dass die RA-MICRO Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 136482 B, als übertragender Rechtsträger auf die RA-MICRO Software AG mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 199611 B, als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden soll.

Der Verschmelzungsvertrag ist zum Handelsregister der RA-MICRO Software AG eingereicht worden.

Die Verschmelzung soll ohne zustimmende Beschlüsse der Hauptversammlung der RA-MICRO Software AG und der Gesellschafterversammlung der RA-MICRO Vertriebs GmbH erfolgen.

Wir weisen die Aktionäre der RA-MICRO Software AG gemäß § 62 Abs. 2 S. 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1 UmwG). Das Einberufungsverlangen ist an die RA-MICRO Software AG zu richten. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der RA-MICRO Software AG eingeht (Postanschrift: RA-MICRO Software AG, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin oder per E-Mail: aktien@ra-micro.de).

Der Verschmelzungsvertrag sowie die weiteren gemäß § 63 Abs. 1 UmwG auszulegenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der RA-MICRO Software AG, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der RA-MICRO Software AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

Berlin, im Juli 2022

RA-MICRO Software AG

Der Vorstand

 

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