RA-MICRO Software AG – Ordentliche Hauptversammlung

RA-MICRO Software AG

Berlin

WKN: A1MMD3 /​ ISIN: DE000A1MMD34

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 28.06.2022 um 10:00 Uhr
im CUBE Berlin, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der RA-MICRO
Software AG, des Lageberichts der Gesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mazars GmbH & Co. KG geprüften Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 05.05.2022 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher
keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nachdem auf der außerordentlichen Hauptversammlung
vom 11.01.2022 bereits eine Dividendenausschüttung in Höhe von 7.250.000,00 € beschlossen
und diese am 14.01.2022 ausgezahlt wurde, den verbliebenen Bilanzgewinn 2021 in Höhe
von 8.308.784,84 € wie folgt zu verwenden:

2.a.      Zahlung einer Dividende in Höhe von 5,00 € je Aktie auf Stück 1.000.000 dividendenberechtigte
Aktien. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 5.000.000,00 €. Die Dividende ist
am 01.07.2022 zahlbar.

2.b.      Vortrag des verbleibenden Betrags des Bilanzgewinns in Höhe von 3.308.784,84 € auf
neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2021 die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie im Vorjahr, die Mazars GmbH & Co. KG, Alt Moabit
2, 10557 Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

Auslage von Unterlagen

Die zu dem Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen (Jahresabschluss, Lagebericht
und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021) liegen ab der Einberufung
der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der RA-MICRO Software AG, Washingtonplatz
3, 10557 Berlin, zur Einsicht für die Aktionäre aus.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 7 Abs. 3 der Satzung der RA-MICRO Software AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und
sich bis spätestens 21.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ) unter nachfolgender Anschrift angemeldet
haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform fristgerecht unter nachfolgender
Adresse zugegangen sein:

RA-MICRO Software AG
Washingtonplatz 3
10557 Berlin

oder

E-Mail: aktien@ra-micro.de

Nach Eingang der Anmeldung bei der RA-MICRO Software AG werden den Aktionären bzw.
den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister
der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses
Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer
Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters
am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden
in der Zeit vom 21.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 28.06.2022, 24:00
Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für
die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand
des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 21.06.2022, 24:00 Uhr
(MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist
daher der Ablauf des 21.06.2022. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die
Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung jederzeit frei verfügen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr
Stimmrecht gemäß § 7 Abs. 9 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Schriftform.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen Begründung) sowie Wahlvorschläge
zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich
zu richten an:

RA-MICRO Software AG
Investor Relations /​ Hauptversammlung
Washingtonplatz 3, 10557 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 435 98 851
E-Mail: aktien@ra-micro.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstandes und des
Aufsichtsrates zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.ra-micro.de
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
also spätestens bis zum 13.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Postanschrift,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags und ggf. seiner Begründung
kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen.
Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge
von Aktionären außerdem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den
Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.

 

Berlin, Mai 2022

 

Vorstand der RA-MICRO Software AG

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