Ragnar AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Ragnar AG

Kulmbach

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die BF Holding GmbH, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Ragnar AG gehört.

Weiter hat uns die BF Holding GmbH, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Ragnar AG gehört.

2.

Herr Bernd Förtsch hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Ragnar AG gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der BF Holding GmbH, Kulmbach, gehaltenen Aktien an der Ragnar AG zuzurechnen sind.

Weiter hat uns Herr Bernd Förtsch gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Ragnar AG gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der BF Holding GmbH, Kulmbach, gehaltenen Aktien an der Ragnar AG zuzurechnen sind.

 

Kulmbach, 31. März 2021

Ragnar AG

Der Vorstand

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