Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft
Lage
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 23. ordentlichen Hauptversammlung 03.05.2019

Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft

Lage

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

zur dreiundzwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung unserer Aktiengesellschaft laden wir Sie hiermit ganz herzlich ein. Sie findet statt

am 03.06.2019 um 19:00 Uhr
in der Aula des Schulzentrums Werreanger, Breite Straße, 32791 Lage

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch Gerhard Rose, Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Grußwort

3.

Bericht des Vorstands über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2018, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

4.

Verwendung des Bilanzgewinns 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 744.395,56 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie: € 368.308,20 für 3.069.235 Stückaktien

Einstellung in andere Ergebnisrücklagen: € 376.087,36

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten.

7.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 12 der Satzung. Danach gehören dem Aufsichtsrat 9 Mitglieder an, von denen drei Mitglieder mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden. Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder scheiden in diesem Jahr aus und der Aufsichtsrat schlägt vor,

a.)

Herrn Joachim Schorling, Bankleiter, Rinteln,
Neu: Frau Anja Bracht, Bankleiterin aus Bückeburg

b.)

Herrn Dieter Hagedorn, Landwirt, Lage, – Wiederwahl –

c.)

Herrn Dr. Philipp Spinne, Prokurist der Agravis Raiffeisen, Münster, – Wiederwahl –

zu neuen Mitgliedern, und zu neuen Ersatzmitgliedern

d.)

Herrn Joachim Schorling, Bankleiter aus Rinteln, als Ersatzmitglied für Frau Anja Bracht

e.)

Herrn Andreas Uekermann, Landwirt aus Bad Salzuflen, als Ersatzmitglied für Herrn Dieter Hagedorn

f.)

Herrn Stefan Drenkpohl, Prokurist der Agravis Agrar Holding GmbH aus Münster, als Ersatzmitglied für Herrn Dr. Philipp Spinne

g.)

Herrn Dr. Dirk Köckler, Vorstandsvorsitzender der Agravis Raiffeisen AG, Münster, für das ausgeschiedene Ersatzmitglied Andreas Rickmers als Ersatzmitglied für Herrn Johannes Schulte-Althoff, Vorstand der Agravis

zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

8.

Wahl von Beiratsmitgliedern

Der Beirat setzt sich gemäß § 15 der Satzung aus bis zu 25 Mitgliedern zusammen, von denen 9 Mitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden.

Die folgenden Beiratsmitglieder scheiden in diesem Jahr aus und der Aufsichtsrat schlägt vor, die Personen

a.)

Herrn Andreas Schlüter, Landwirt aus Lügde, – Wiederwahl –

b.)

Herrn Hinrich Strüve, Landwirt aus Rinteln, – Wiederwahl –

c.)

Herrn Andreas Uekermann, Landwirt aus Bad Salzuflen, – Wiederwahl –

d.)

Herrn Thomas Besche, Landwirt aus Nieheim, – Wiederwahl –

e.)

Herrn Christian Wiethaup, Landwirt aus Steinheim, – Wiederwahl –

f.)

Herrn Stefan Drenkpohl, Prokurist d. Agravis Raiffeisen, Münster, – Wiederwahl –

g.)

für Herrn Gerhard Rose, Landwirt aus Nieheim,
neu: Christian Nutt, Landwirt aus Marienmünster

h.)

für Herrn Karl-Otto Schunicht, Landwirt aus Nieheim,
neu: Herrn Werner Lödige, Landwirt aus Steinheim

i.)

für Herrn Karl-Ulrich Requardt, Landwirt aus Rinteln,
neu: Herrn Dr. Fritz Feger, Landwirt aus Lage

zu neuen Mitgliedern zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

9.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

a)

Kapitalerhöhung

aa.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 9.821.552,00 um bis zu € 1.500.000,00 auf bis zu € 11.321.552,00 durch Ausgabe von bis zu 468.750 neuen auf den Namen lautenden vinkulierten Stückaktien im Nennbetrag von je € 3,20 gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zum Betrag von € 4,40 je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Jahres, in welchem sie gezeichnet werden (einschließlich), dividendenberechtigt.

ab.

Die neuen Aktien werden den Aktionären in dem Verhältnis zum Preis von € 4,40 je Aktie zum Bezug angeboten, und zwar jeweils in dem Verhältnis, in welchem die einzelnen Aktionäre bereits am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet 4 Wochen nach der Bekanntgabe des Bezugsangebots.

ac.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

ad.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird insoweit ungültig, als die neuen Aktien nicht bis zum Ablauf des 31.12.2023 gezeichnet sind. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gilt dann nur in dem Umfang, in welchem bis zum Ablauf des 31.12.2023 neue Aktien gezeichnet worden sind.

b)

Satzungsänderungen

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern. Die Änderungsbefugnis dieser Ermächtigung gilt auch jeweils erneut, wenn der Vorstand aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung über die Festlegung der Bedingungen bis dahin nicht gezeichneter Aktien entschieden hat und daraufhin erneut Aktien gezeichnet und bezogen worden sind.

ba.

Weitere Satzungsänderungen

Ergänzung des § 2: „Zweck und Gegenstand“ (der Gesellschaft):

g) gewerbliche Lagerhaltung von Waren verschiedener Art, insbesondere von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Bedarfsgütern

h) gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Lager- und sonstigen Flächen

Änderungen:

bb.

§ 2 Abs. 3

Bisher:
„Die Gesellschaft kann alle Aufgaben wahrnehmen, die der Förderung ihrer Aktionäre dienen.“

Neu:
„Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen.“

bc.

§ 16 Absatz 2: entfällt

Bisher:
Ist der Aktionär eine natürliche Person, so kann er an der Hauptversammlung entweder persönlich teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder einen anderen Aktionär oder Familienangehörigen zur Teilnahme und Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen.

Ist der Aktionär eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so wird sie nach Maßgabe der für ihre Vertretung geltenden Bedingungen oder durch eine bevollmächtigte Person vertreten.

Dieser Absatz soll gestrichen werden, da nach heutiger Rechtsauffassung keine einschränkenden Regelungen sein dürfen.

bd.

§ 16 Absatz 5: entfällt

Bisher:
„Jeder einzelne Aktionär darf maximal 5% der Stimmrechte durch Vollmacht auf sich übertragen lassen.“

Dieser Absatz soll gestrichen werden, da nach heutiger Rechtsauffassung keine einschränkenden Regelungen sein dürfen.

be.

§ 18 Absatz 1:.

Bisher:
„Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einen Monat vor dem Tag der Versammlung einberufen“

Neu:
Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Hauptversammlung einzuberufen.“

bf.

§ 18 Absatz 3:

Bisher:
„Die Hauptversammlung wird durch Bekanntgabe im Bundesanzeiger einberufen. Den im Aktienbuch eingetragenen Aktionären ist die Einberufung schriftlich mitzuteilen.“

Neu:
„Die Hauptversammlung wird durch Bekanntgabe im Bundesanzeiger einberufen. Sofern der Gesellschaft sämtliche Aktionäre bekannt sind, kann die Einladung per einfachem Brief oder per Email erfolgen.“

10.

Verschiedenes

11.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Audit Service Münster GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

In den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lippe-Weser AG liegen ab sofort der Jahresabschluss zum 31.12.2018, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns zu Ihrer Einsichtnahme aus.

Gemäß § 16 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist. Ist der Aktionär eine natürliche Person, so kann er an der Hauptversammlung entweder persönlich teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder einen anderen Aktionär oder Familienangehörigen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechtes bevollmächtigen.

Ist der Aktionär eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so wird sie nach Maßgabe der für ihre Vertretung geltenden Bedingungen oder durch eine zu bevollmächtigende Person vertreten. Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung.

Jeder Aktionär darf maximal 5 % der Stimmrechte durch Vollmacht auf sich übertragen lassen. Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Lage, 16.04.2019

Der Vorstand

Siegbert Jäger               Heinz-Walter Niedertopp

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