Raiffeisen Lübbecker Land AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Raiffeisen Lübbecker Land AG

Lübbecke

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Lübbecker Land AG

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

ordentlichen Hauptversammlung am Montag, dem 20. Juni 2022 um 19.00 Uhr in unser Raiffeisen-Gebäude, Am Hafen 3 bis 5 in 32312 Lübbecke ein.

Tagesordnung:

 
1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates Herrn Jürgen Lange

2.

Bericht des Vorstandes über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im
Geschäftsjahr 2021, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021, des
Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

3.

Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 468.623,65 €
wie folgt zu verwenden:
Einstellung in andere Ergebnisrücklagen 345.402,40 €.
Ausschüttung einer Dividende von 0,225 € je Aktie = 123.221,25 €
für 547.650 Stückaktien.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 zu
entlasten.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Folgende Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder scheiden in diesem Jahr aus:

Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder
a.)      Christian Ostermeier, Landwirt aus Pr. Oldendorf Cord Stockmann, Landwirt aus Espelkamp
b.)      Tobias Langer, Landwirt aus Bünde Stefan Meier, Landwirt aus Lübbecke
c.)      Carsten Ostsieker, Landwirt aus Hüllhorst Markus Becker, Landwirt aus Hüllhorst

Der Aufsichtsrat schlägt bei allen Personen eine Wiederwahl vor.

7.

Satzungsänderungen

Änderung in der Satzung § 3 Abs. 5, betreffend, der Schaffung von neuem genehmigtem
Kapital, wiederum unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung
vor:

Abs. 5

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in
der Zeit bis zum 30. Juni 2027 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.000.000
€ (in Worten: eine Million Euro) durch Ausgabe neuer vinkulierter Namensstückaktien
gegen Geld- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der
Aktionäre für Aktien, die durch Ausübung dieser Ermächtigung entstehen, ist ausgeschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die Bedingungen der
Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Wirtschaftsprüfungsunternehmen „Audit Service Münster
GmbH“ mit Sitz in Münster, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

9.

Aktuelle Entwicklung des Unternehmens /​ Heute und morgen

Vorstellung des aktuellen Geschäftsverlaufes mit einem Ausblick über Investitionstätigkeiten
und weiterer Perspektiven des Unternehmens im hiesigen Agrarumfeld und darüber hinaus
durch den Vorstand Karl-Heinz Eikenhorst.

Darstellung weiterer digitaler Entwicklung für die Landwirtschaft und in der Zusammenarbeit
unserer Kunden mit unserem Unternehmen durch den Prokuristen Uwe Halve.

Wünsche, Bedürfnisse und neue Ideen unserer Raiffeisenmarkt-Kunden. Bericht über eine
Kundenbefragung durch unsere/​n Mitarbeiter/​in Finn Vullbrock und Lea Sophie Franke.

10.

Verschiedenes

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lübbecker Land AG in Stemshorn folgende Unterlagen
aus:

 

der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021

der Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns

Gemäß § 15 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt,
der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist. Ist der
Aktionär eine natürliche Person, so kann er an der Hauptversammlung entweder persönlich
teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder einen anderen Aktionär oder einen Familienangehörigen
zur Teilnahme und Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen. Ist der Aktionär eine
juristische Person oder eine Personengesellschaft, so wird sie nach Maßgabe der für
ihre Vertretung geltenden Bedingungen oder durch eine zu bevollmächtigende Person
vertreten. Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft
vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung
eine Stimme.

 

Lübbecke /​ Stemshorn, den 11.05.2022

 

Der Vorstand

Karl-Heinz Eikenhorst

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