Rapid Data AG Unternehmensberatung: Erste Aufforderung zur Einreichung gegenstandslos gewordener Aktienurkunden der Rapid Data AG Unternehmensberatung

Rapid Data AG Unternehmensberatung

Berlin

Erste Aufforderung zur Einreichung gegenstandslos gewordener Aktienurkunden der Rapid Data AG Unternehmensberatung

Am 6. Dezember 2021 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Rapid Data AG Unternehmensberatung den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschlossen. Mit der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg wird der Formwechsel wirksam werden. Die vormalige Rapid Data AG Unternehmensberatung wird dann unter Rapid Data GmbH Unternehmensberatung firmieren.

Die Beteiligungsverhältnisse werden sich nicht ändern, da das Grundkapital der Rapid Data AG Unternehmensberatung im Nennwertverhältnis 1:1 zu Stammkapital der Rapid Data GmbH Unternehmensberatung umgewandelt wird.

Die von der Rapid Data AG Unternehmensberatung ausgegebenen Aktienurkunden sollen aus dem Verkehr gezogen werden.

Wir richten hiermit an die Aktionäre der Rapid Data AG Unternehmensberatung die

erste Aufforderung,

in der Zeit

vom 20. Dezember 2021 bis zum 31. März 2022

sämtliche von der Rapid Data AG Unternehmensberatung ausgestellten Aktienurkunden bei der Geschäftsführung der Rapid Data AG Unternehmensberatung mit Sitz in Ritterstraße 3, 10969 Berlin, während der Geschäftszeit zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr einzureichen.

Die Ausstellung und die Ausgabe von Urkunden über Geschäftsanteile an der Rapid Data GmbH Unternehmensberatung sind nicht vorgesehen.

Alle von der Rapid Data AG Unternehmensberatung ausgestellten Aktienurkunden, welche trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 31. März 2022 bei der Rapid Data AG Unternehmensberatung während der oben genannten Geschäftszeit eingereicht worden sind, werden nach § 248 Abs. 2 und Abs. 3 UmwG i.V.m. § 73 Abs. 1 und Abs. 2 AktG für kraftlos erklärt. Einer Genehmigung des Gerichts bedarf es für diese Kraftloserklärung gemäß § 248 Abs. 3 UmwG nicht.

 

Berlin, im Dezember 2021

Rapid Data AG Unternehmensberatung

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.