RATIONAL Aktiengesellschaft – 18. Hauptversammlung

RATIONAL Aktiengesellschaft
Landsberg am Lech
WKN 701 080
ISIN DE0007010803

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am

Mittwoch, den 29. April 2015, um 10:00 Uhr
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle),
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg

stattfindenden 18. ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.

Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rational-online.de (im Bereich „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur Einsicht der Aktionäre aus.

Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu fassen.
TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 211.292.994,09 wie folgt zu verwenden:
a)

Zahlung einer Dividende von Euro 6,80 je dividendenberechtigter Aktie:

Euro 77.316.000,00
b)

Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung:

Euro 133.976.994,09

Die Dividende soll am 30. April 2015 ausgezahlt werden.
TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
TOP 6

Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung (Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder)

§ 8 Abs. 1 der Satzung legt die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats fest. Bisher besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll erweitert werden und künftig aus sechs Mitgliedern bestehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 8 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sechs Mitgliedern.“
TOP 7

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft besteht gegenwärtig aus drei Mitgliedern. Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung dann aus sechs Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als zusätzliche Mitglieder des Aufsichtsrats für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt,
a.

Herrn Dr. Gerd Lintz, Notar a.D. und selbständiger Rechtsanwalt, wohnhaft in Landsberg am Lech,
b.

Herrn Werner Schwind, ehemaliges Vorstandsmitglied der Wacker Neuson SE, Betriebswirt VWA, wohnhaft in Dachau,
c.

Herrn Dr.-Ing. Hermann Garbers, freiberuflicher Unternehmensberater, ehemaliger Geschäftsführer Technologie & Qualität CLAAS KGaA mbH, wohnhaft in Marienfeld,

zu wählen. Die Amtszeit von Herrn Dr. Gerd Lintz, Herrn Werner Schwind und Herrn Dr.-Ing. Hermann Garbers beginnt mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr Siegfried Meister nach Konstituierung des erweiterten Aufsichtsrats erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 100 Abs. 2 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Die vom Aufsichtsrat zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Kandidaten gehören im Zeitpunkt der Einberufung keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an.

Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden maßgeblichen persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur RATIONAL Aktiengesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Abs. 3 der Satzung (Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats)

§ 10 Abs. 3 Satz 1 der Satzung bestimmt, dass der Aufsichtsrat nur beschlussfähig ist, wenn an der Beschlussfassung alle seine Mitglieder persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe teilnehmen. Mit Erweiterung des Aufsichtsrats gemäß dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 soll diese Regelung geändert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:
a.

§ 10 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe teilnehmen.“
b.

Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst nach Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung erfolgt.
TOP 9

Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 1 der Satzung (Leitung der Hauptversammlung)

§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft bestimmt, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein anderes vom Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmtes Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz in der Hauptversammlung führt. Für den Fall, dass weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch das dazu bestimmte Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz übernimmt, führt den Vorsitz das verbleibende Aufsichtsratsmitglied. Mit Erweiterung des Aufsichtsrats gemäß dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 wird die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 der Satzung entbehrlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:
a.

§ 14 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
b.

Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst nach Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung erfolgt.
TOP 10

Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. 6 der Satzung (Entsendungsrecht)

Bisher haben die Herren Siegfried Meister und Walter Kurtz, solange sie Aktionäre der Gesellschaft sind, gemäß § 8 Abs. 6 Satz 1 der Satzung das gemeinsame Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Gemäß § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG kann das Entsendungsrecht für 1/3 der sich aus dem Gesetz oder der Satzung ergebenden Zahl der Aufsichtsratsmitglieder eingeräumt werden. Für den Fall, dass die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erhöht wird, sollen die Herren Siegfried Meister und Walter Kurtz das Recht haben, unter den in der Satzung genannten Voraussetzungen bis zu zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:
a.

§ 8 Abs. 6 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Solange Herr Siegfried Meister und Herr Walter Kurtz Aktionäre der Gesellschaft sind, haben sie das gemeinsame Recht, bis zu zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.“
b.

Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst nach Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung erfolgt.
TOP 11

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat

Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der RATIONAL Aktiengesellschaft wird die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt. Die derzeit geltende Vergütungsregelung wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2004 festgesetzt und enthält eine Festvergütung, eine variable, am Konzern-EBIT orientierte Vergütungskomponente und die Überlassung eines Pkw zur Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit. Mit Erweiterung des Aufsichtsrats gemäß dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 auf sechs Mitglieder ist eine Anpassung dieser Vergütungsregelung geboten. Zudem soll auf die variable Vergütungskomponente für die Mitglieder des Aufsichtsrats verzichtet und die Aufsichtsratsvergütung auf eine reine Festvergütung umgestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung zu beschließen:
a.

Mit Wirkung ab dem Beginn des 1. Januar 2015 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine Festvergütung von EUR 150.000,00; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Festvergütung von EUR 250.000,00 und jeder stellvertretende Vorsitzende eine jährliche Festvergütung von EUR 200.000,00. Beginnt oder endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat während eines laufenden Geschäftsjahres, wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Die Vergütung ist jeweils nach Abschluss eines Geschäftsjahres fällig.
b.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und jeder stellvertretende Vorsitzende erhalten von der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Aufsichtsratstätigkeit jeweils einen Pkw der Oberklasse einschließlich der laufenden Kosten zur Verfügung gestellt, der auch kostenlos privat genutzt werden kann.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
I.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
II.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse vor der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres depotführenden Instituts nachweisen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 8. April 2015 (00:00 Uhr) beziehen (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 22. April 2015 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Bayern LB
dwpbank, WASHV
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: 069 / 5099 – 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
III.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
IV.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere Person ihrer Wahl oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis der Bevollmächtigung können die Aktionäre das Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die Aktionäre die Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an die Gesellschaft unter einer der folgenden Adressen übermitteln:
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: 089 / 30 90 37 – 46 75
oder per E-Mail an: rational-hv2015@computershare.de
V.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind insbesondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung von Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt IV genannten Anschriften zu senden und müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 27. April 2015 (24:00 Uhr) zugehen.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rational-online.de (im Bereich „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) einsehbar.
VI.

Rechte der Aktionäre
1.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen muss dem Vorstand bis zum 29. März 2015 (24:00 Uhr) schriftlich zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand –
Iglinger Str. 62
D-86899 Landsberg
2.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Anfragen, Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers, die den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort bzw. Sitz des Vorgeschlagenen enthalten müssen – Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden –, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand –
Iglinger Str. 62
D-86899 Landsberg
Fax: 08191 / 327 272
oder per E-Mail an: c.weidner@rational-online.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Die spätestens bis zum 14. April 2015 (24:00 Uhr) unter dieser Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, vorbehaltlich der Regelungen in § 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 S.1 und 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rational-online.de (im Bereich „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
3.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
VII.

Veröffentlichungen auf der Internetseite, Auslegung in den Geschäftsräumen

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rational-online.de (im Bereich „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) eingesehen und heruntergeladen werden. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Landsberg am Lech, im März 2015

RATIONAL Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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