Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech |
Gesellschaftsbekanntmachungen | 23. ordentliche Hauptversammlung | 30.03.2020 |
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RATIONAL AktiengesellschaftLandsberg am LechWKN 701 080
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TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2019, sowie des Berichts des Aufsichtsrats. Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu fassen. |
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat haben Ende Februar 2020 und damit vor dem sprunghaften Anstieg der Corona-Ausbreitung in Europa und den USA einen Dividendenvorschlag in Höhe von 10,70 Euro beschlossen. Aufgrund der seitdem eingetretenen drastischen Veränderung der wirtschaftlichen Lage zahlreicher Kunden in vielen Märkten sind Vorstand und Aufsichtsrat nun zur Überzeugung gekommen, dass die Zahlung einer Dividende von 10,70 Euro je Aktie im derzeitigen Marktumfeld nicht im Interesse des Unternehmens liegt. Stattdessen soll eine reduzierte Dividende auf 5,70 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 gezahlt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 377.898.712,31 wie folgt zu verwenden: a) Zahlung einer Dividende von Euro 5,70 je dividendenberechtigter Aktie: Euro 64.809.000,00 b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung: Euro 313.089.712,31 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 11. Mai 2020 ausbezahlt werden. |
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 5 |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
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TOP 6 |
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung (Übertragung der Hauptversammlung in Ton und Bild, elektronische Teilnahme, Kommunikation und Stimmabgabe) § 13 der Satzung (Einberufung, Ort) regelt die Formalien der Einberufung und Anmeldung zur jährlichen Hauptversammlung, zum Veranstaltungsort bzw. zur Ausübung des Stimmrechts mittels Vollmachterteilung. Durch die aktuellen Einschränkungen größerer Versammlungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sowie die technischen Entwicklungen ist die Möglichkeit der Übertragung der Hauptversammlung in Ton und Bild, die elektronische Teilnahme, Kommunikation und Stimmabgabe der Aktionäre aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat eine zeitgemäße und notwendige Option. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen. Ergänzung des Titels § 13: „§ 13 (Einberufung, Ort, Teilnahme)“ Ergänzung um drei Textziffern zur Ermächtigung des Vorstands der Übertragung der Hauptversammlung in Wort und Bild sowie zur Ermöglichung der elektronischen Teilnahme, Kommunikation und Stimmabgabe der Aktionäre:
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Weitere Angaben zur Einberufung
I. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. |
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II. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres depotführenden Instituts nachweisen. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 15. April 2020 (00:00 Uhr) beziehen (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 29. April 2020 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle):
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III. |
Bedeutung des Nachweisstichtags Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. |
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IV. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere Person ihrer Wahl oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis der Bevollmächtigung können die Aktionäre das Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, eines sonstigen Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. Aktionäre und / oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an die Gesellschaft wie folgt übermitteln:
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V. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind insbesondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und / oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen. Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung von Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt IV genannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu senden und müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 5. Mai 2020 (24:00 Uhr) zugehen. Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) einsehbar. |
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VI. |
Rechte der Aktionäre
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VII. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite, Auslage in den Geschäftsräumen Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) eingesehen und heruntergeladen werden. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. |
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VIII. |
Informationen zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Personenbezogene Daten werden nicht außerhalb der EU/EWR übermittelt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt, wie dies für die zuvor genannten Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten die Gesellschaft nicht zu einer längeren Speicherung verpflichten. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
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Landsberg am Lech, im März 2020
RATIONAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand