RATIONAL Aktiengesellschaft – Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung

RATIONAL Aktiengesellschaft

Landsberg am Lech

WKN 701 080 /​ ISIN DE0007010803

Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung
der RATIONAL Aktiengesellschaft

Auf einen Blick

Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht
der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht,
jeweils zum 31. Dezember 2021, sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Tagesordnungspunkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Tagesordnungspunkt 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Tagesordnungspunkt 5

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021 der RATIONAL Aktiengesellschaft

Tagesordnungspunkt 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212

A1 Eindeutige Kennung 83a981d9b988ec11812b005056888925
A2 Art der Mitteilung Einberufung der Hauptversammlung (NEWM)
B1 ISIN DE0007010803
B2 Name des Emittenten RATIONAL Aktiengesellschaft
C1 Datum der Hauptversammlung 20220504
C2 Uhrzeit der Hauptversammlung 08:00 Uhr UTC (10:00 Uhr MESZ)
C3 Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (GMET)
C4 Ort der Hauptversammlung www.rational-online.com/​hauptversammlung
Ort der Hauptversammlung i. S. d. Aktiengesetzes: Celsiusstraße 6, 86899 Landsberg
am Lech
C5 Aufzeichnungsdatum 20220412
C6 Uniform Resource Locator (URL) www.rational-online.com/​hauptversammlung

Einladung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der

am Mittwoch, 4. Mai 2022, um 10:00 Uhr (MESZ) (entspricht 08:00 Uhr UTC)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der RATIONAL Aktiengesellschaft

ein.

Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
Celsiusstraße 6, 86899 Landsberg am Lech.

InvestorPortal

Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der RATIONAL Aktiengesellschaft
und ihre Bevollmächtigten im InvestorPortal unter

www.rational-online.com/​hauptversammlung

live in Bild und Ton über das Internet übertragen
(vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist ausschließlich
über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
möglich. Zur Verfolgung der Übertragung im Internet und zur Ausübung der Aktionärsrechte
und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere
des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre und ggf. ihre Bevollmächtigten berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden.
Einzelheiten zu den Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
sind dem Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung und Teilnahmebedingungen“ zu entnehmen,
der im Anschluss an die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen angegeben ist.

Die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung erfolgt am 4. Mai 2022
ab 10:00 Uhr (MESZ) nur für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
über das InvestorPortal.

Der Zugang zum InvestorPortal erfolgt durch Eingabe der hierfür dem Aktionär oder
dessen Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
mitgeteilten erforderlichen Zugangsdaten, bestehend aus einer Anmeldebestätigungsnummer
und dem Internet-Zugangscode (Passwort). Eine öffentliche Übertragung der Hauptversammlung
im Internet findet nicht statt.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
können die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
verfolgen.

Tagesordnung

 
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht
der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht,
jeweils zum 31. Dezember 2021, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.com/​hauptversammlung

zugänglich. Dort werden die Unterlagen auch während der Hauptversammlung virtuell
zugänglich sein. Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht, die
Erklärung zur Unternehmensführung mit der Berichterstattung zur Corporate Governance
und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1
Handelsgesetzbuch (HGB).

Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher
kein Beschluss zu fassen.

Der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht ist ebenfalls im Internet
verfügbar unter

https:/​/​www.rational-online.com/​de_​de/​unternehmen/​investor-relations/​publikationen/​
TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen
Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 412.901.928,56 wie folgt zu
verwenden:

a) Zahlung einer Dividende von Euro 7,50 und einer Sonderdividende von Euro 2,50 je
dividendenberechtigter Aktie: Euro 113.700.000,00

b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung: Euro 299.201.928,56

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 9.
Mai 2022 ausbezahlt werden.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021 der RATIONAL Aktiengesellschaft

§ 120a Abs. 4 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften
über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts
für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt. Der Vergütungsbericht 2021 wurde
gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich
geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über
die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht
2021 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist im Geschäftsbericht
2021 und im Internet unter

https:/​/​www.rational-online.com/​de_​de/​unternehmen/​investor-relations/​publikationen/​

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Vergütungsbericht
2021 der RATIONAL Aktiengesellschaft zu billigen.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – schlägt
vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 und zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne
von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

Weitere Angaben zur Einberufung und Teilnahmebedingungen

I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL
Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine
Aktien unterschiedlicher Gattung.

II. Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.com/​hauptversammlung

zugänglich. Dort werden die Unterlagen auch während der Hauptversammlung zugänglich
sein. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die Internetseite ist auch
das InvestorPortal erreichbar, das für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und
ggf. ihre Bevollmächtigten u. a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der
Hauptversammlung ermöglicht. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung
auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

III. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
dass die Hauptversammlung in diesem Jahr ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.
Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie dient diese Entscheidung
dem Schutz der Gesundheit von Aktionären, Aktionärsvertretern, internen und externen
Mitarbeitern sowie von Organmitgliedern und gewährleistet Planungssicherheit. Rechtsgrundlage
dafür ist § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, das zuletzt durch Artikel 15 des Aufbauhilfegesetzes
vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist (in seiner aktuellen
Fassung nachfolgend „C19-AuswBekG“).

Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Celsiusstraße
6, 86899 Landsberg am Lech, dem Ort der Hauptversammlung i.S.d. § 121 Abs. 3 AktG,
statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen. Dies
führt zu einigen Besonderheiten bei der Ausübung der Aktionärsrechte und beim Ablauf
der Hauptversammlung.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können nicht physisch an der Hauptversammlung
teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung
über das InvestorPortal verfolgen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird
eine Anmeldebestätigung für die virtuelle Hauptversammlung mit weiteren Informationen
zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Anmeldebestätigung enthält unter anderem die Zugangsdaten
zum InvestorPortal, bestehend aus der Anmeldebestätigungsnummer und dem Internet-Zugangscode
(Passwort), mit welchen die Aktionäre das unter oben genanntem Link zugängliche internetgestützte
InvestorPortal der Gesellschaft nutzen können.

IV. InvestorPortal

Unter der oben genannten Internetadresse unterhält die Gesellschaft ein passwortgeschütztes
InvestorPortal. Über das InvestorPortal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
(oder ggf. deren Bevollmächtigte) ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen
einreichen und Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das InvestorPortal nutzen zu
können, müssen sich die Aktionäre dort mit ihrer Anmeldebestätigungsnummer und dem
Internet-Zugangscode (Passwort) einloggen. Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal
und zu den Login- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer
Anmeldebestätigung bzw. ebenfalls auf der oben genannten Internetseite.

Zu beachten sind auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

V. Voraussetzungen für die Ausübung von Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre im
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die zu Beginn des 13. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag)
Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur Hauptversammlung unter
Nachweis ihrer Berechtigung anmelden (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Für den
Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder ein Nachweis durch den Letztintermediär
in Textform gemäß § 67c Abs. 3 AktG (jeweils „Berechtigungsnachweis“) aus. Der Berechtigungsnachweis
hat sich auf den Nachweisstichtag zu beziehen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis
müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und müssen der Gesellschaft spätestens
bis zum 27. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) entweder in Textform

› unter der Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/​o Bayern LB
vertreten durch dwpbank, DPHVG
Landsberger Straße 187
80687 München
Deutschland
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

oder durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c AktG
zugehen. Dabei ist zu beachten, dass es bei der Übermittlung durch Intermediäre gegenwärtig
noch zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann, da die dafür erforderlichen elektronischen
Systeme und Vorkehrungen noch nicht von allen Intermediären durchweg gewährleistet
werden.

VI. Bedeutung des Nachweisstichtags

Für die Ausübung der Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
gilt als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben dagegen für die Berechtigung zur Ausübung
von Rechten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
keine Auswirkung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am oder nach dem Nachweisstichtag
frei verfügen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

VII. Ausübung des Stimmrechts

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl (einschließlich
elektronischer Briefwahl), Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder über Vollmachtserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
C19-AuswBekG). Für alle Arten der Stimmrechtsausübung benötigen Aktionäre die Anmeldebestätigung,
die ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt wird.

VIII. Verfahren für Briefwahl

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann entweder (i) per Post oder E-Mail, (ii) über das
InvestorPortal der Gesellschaft im Internet oder (iii) unter den Voraussetzungen des
§ 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre vorgenommen werden.

a) Für eine Briefwahl per Post oder E-Mail steht Aktionären oder ihren bereits mit
der Anmeldung Bevollmächtigten vor der Hauptversammlung das mit der Anmeldebestätigung
übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Durch Briefwahl per Post oder E-Mail abgegebene
Stimmen müssen der Gesellschaft bis spätestens 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter
der nachfolgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:

Anschrift

RATIONAL Aktiengesellschaft
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

E-Mail-Adresse

anmeldestelle@computershare.de

Dies gilt auch für die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen per Post oder
E-Mail. Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet
werden können, werden nicht berücksichtigt.

b) Vor und während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung steht Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten für die Ausübung des
Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl auch das InvestorPortal der Gesellschaft
zur Verfügung. Der Versammlungsleiter wird rechtzeitig darauf hinweisen, wann die
Möglichkeit zur Stimmabgabe endet.

c) Briefwahlstimmen können der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 67c AktG
bis zum 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), auch durch Intermediäre übermittelt werden.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Briefwahlstimmen bei der Gesellschaft.
Das gilt auch für die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen im Wege der
Übermittlung durch Intermediäre. Dabei ist zu beachten, dass es bei der Übermittlung
durch Intermediäre gegenwärtig noch zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann,
da die dafür erforderlichen elektronischen Systeme und Vorkehrungen noch nicht von
allen Intermediären durchweg gewährleistet werden.

Bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung können bereits abgegebene
Briefwahlstimmen im InvestorPortal der Gesellschaft im Internet geändert oder widerrufen
werden. Diese Möglichkeit besteht auch für fristgemäß per Post, E-Mail oder unter
den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre abgegebene
Briefwahlstimmen.

Wenn der Gesellschaft Erklärungen zur Abgabe, Änderung oder zum Widerruf von Briefwahlstimmen
auf mehreren der möglichen Übermittlungswege (i) Post, (ii), E-Mail, (iii) InvestorPortal
oder (iv) unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre zugehen, gilt
die zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als verbindlich.

Sollte es zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung geben,
gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend für
jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Stimmabgabe durch Briefwahl schließt eine Stimmabgabe
durch Bevollmächtigte nicht aus. Die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte bzw. die Stimmabgabe
durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gilt als Widerruf zuvor
abgegebener Briefwahlstimmen.

IX. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B.
ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer
Wahl ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung sind auch eine ordnungsgemäße
Anmeldung und Übermittlung des Berechtigungsnachweises erforderlich. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Intermediär im Sinn des § 135 Abs. 1 AktG noch eine andere ihm nach
§ 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z. B. eine Aktionärsvereinigung)
bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht entweder

a) gegenüber der Gesellschaft (i) in Textform unter der oben in Abschnitt VIII.a)
für die Briefwahl per Post oder E-Mail angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse oder
(ii) unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre,
oder

b) unmittelbar in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Fall muss die
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform oder unter den Voraussetzungen
des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre nachgewiesen werden) zu
erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 Abs. 1 AktG oder einer
anderen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution können
abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die Besonderheiten bei
dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Aktionäre und/​oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung
oder des Widerrufs der Vollmacht bis 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform unter
der oben in Abschnitt VIII.a) für die Briefwahl per Post oder E-Mail angegebenen Anschrift
oder E-Mail-Adresse oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre
an die Gesellschaft übermitteln. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der
Gesellschaft.

Aktionäre haben schließlich bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung
auch die Möglichkeit, einen Dritten im InvestorPortal zu bevollmächtigen bzw. eine
erteilte Vollmacht zu widerrufen.

Auch Bevollmächtigte können das Stimmrecht nur durch (elektronische) Briefwahl oder
durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten über das InvestorPortal
setzt jedoch, gleich auf welchen Wegen die Bevollmächtigung erfolgt ist, immer voraus,
dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung verbundenen
Zugangsdaten zum InvestorPortal erhält: Anmeldebestätigungsnummer und Internet-Zugangscode
(Passwort).

X. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu
lassen. Auch bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und Übermittlung des Berechtigungsnachweises erforderlich.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind zudem Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bei fehlenden Weisungen
zu einem Tagesordnungspunkt werden sich die Stimmrechtsvertreter enthalten. Die Aktionäre
können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Anmeldebestätigung
übermittelt wird.

Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von
Vorstand und/​oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Weisungen
entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen,
zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegen.

a) Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können in Textform an die Gesellschaft an die in Abschnitt VIII.a) für die Briefwahl
per Post oder E-Mail angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse bis zum 3. Mai 2022,
24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen Fällen ist der
Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft entscheidend.

b) Bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch über
das InvestorPortal erteilt, geändert oder widerrufen werden.

c) Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter
den Voraussetzungen des § 67c AktG bis zum 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), auch im
Wege der Übermittlung durch Intermediäre erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass es bei
der Übermittlung durch Intermediäre gegenwärtig noch zu unvorhergesehenen Verzögerungen
kommen kann, da die dafür erforderlichen elektronischen Systeme und Vorkehrungen noch
nicht von allen Intermediären durchweg gewährleistet werden.

Wenn Erklärungen über die Erteilung, die Änderung oder den Widerruf von Vollmachten
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auf mehreren der möglichen
Übermittlungswege (i) Post, (ii) E-Mail, (iii) InvestorPortal und (iv) unter den Voraussetzungen
des § 67c AktG durch Intermediäre zugehen, gilt die zuletzt fristgemäß zugegangene
Erklärung als verbindlich.

Sollte es zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung geben,
gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt
eine Stimmabgabe durch Briefwahl nicht aus. Die Stimmabgabe durch Briefwahl gilt als
Widerruf der zuvor abgegebenen Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter.

Nähere Einzelheiten zur Ausübung von Rechten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit
der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Anmeldebestätigung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der
Internetseite der Gesellschaft einsehbar unter:

www.rational-online.com/​hauptversammlung

XI. Rechte und Möglichkeiten der Aktionäre

1. Fragerecht der Aktionäre

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung
ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Das Fragerecht
besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die der Gesellschaft fristgemäß
den Berechtigungsnachweis übermittelt haben, sowie deren Bevollmächtigte. Der Vorstand
kann zudem vorgeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung
im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2 C19-AuswBekG).
Hiervon hat der Vorstand der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Gebrauch gemacht. Etwaige Fragen sind bis zum Ablauf des 2. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
über das InvestorPortal der Gesellschaft einzureichen.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die Namen von Aktionären und Bevollmächtigten, die Fragen
einreichen, im Rahmen der Beantwortung der Fragen in der virtuellen Hauptversammlung
möglicherweise genannt werden, sofern sie der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich
widersprochen haben. Die Gesellschaft weist dazu auch auf die weitergehenden Erläuterungen
zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung
hin. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich
vor, einzelne oder wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der
Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.

2. Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, können vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das InvestorPortal
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären.

3. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs.
2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, das entspricht
500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind, dass sie
die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem
Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts
über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 122 Abs. 3
AktG sowie § 70 AktG). Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Das Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum 3. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ)
(Datum des Zugangs), schriftlich zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen
an die nachfolgende Anschrift:

RATIONAL Aktiengesellschaft

– Vorstand –
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

4. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl
des Abschlussprüfers und von Aufsichtsratsmitgliedern sind

a) an die nachstehende Anschrift oder E-Mail-Adresse

zu richten,

Anschrift

RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand –
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

E-Mail-Adresse

s.arnold@rational-online.com

b) oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre
zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht
zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet
zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs.
1 Satz 5 AktG).

Die spätestens bis zum 19. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Zugangs), unter
der genannten Anschrift bzw. E-Mail-Adresse oder unter den Voraussetzungen des § 67c
AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre zugegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden, vorbehaltlich der Regelungen in § 126 Abs. 2 und Abs. 3
AktG, § 127 Satz 1 und Satz 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf.
der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.com/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
dieser Internetadresse veröffentlicht.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG
zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den
Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

XII. Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene
Daten, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit
der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft
die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs.
1 Satz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und § 67e Abs. 1 AktG. Die RATIONAL
Aktiengesellschaft überträgt die Hauptversammlung im Internet. Hierbei können die
personenbezogenen Daten von Teilnehmern verarbeitet werden, die zuvor Anträge und
Fragen eingereicht haben. Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind Art. 6 Abs.
1 Satz 1 lit. f DSGVO und § 67e AktG. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung
der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Personenbezogene
Daten werden nicht außerhalb der EU/​EWR übermittelt. Die personenbezogenen Daten werden
im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt, wie dies für
die zuvor genannten Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
die Gesellschaft nicht zu einer längeren Speicherung verpflichten.

Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO.

Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutzbeauftragter@rational-online.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

RATIONAL Aktiengesellschaft
Datenschutz
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

Zudem besteht ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 DSGVO.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Anschrift

RATIONAL Aktiengesellschaft
– Datenschutzbeauftragter –
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

E-Mail-Adresse

datenschutzbeauftragter@rational-online.com

XIII. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des InvestorPortals
benötigen Aktionäre eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird
eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit
empfohlen. Die Nutzung eines Computers zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der
virtuellen Hauptversammlung wird empfohlen. Es werden ein Browser und Lautsprecher
oder Kopfhörer benötigt. Für den Zugang zum InvestorPortal der Gesellschaft wird eine
Anmeldebestätigung, welche nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet
wird, benötigt. Auf dieser Anmeldebestätigung finden sich die Zugangsdaten, mit denen
Aktionäre sich im InvestorPortal einloggen können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – das Stimmrecht bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Weitere
Einzelheiten zum InvestorPortal und den Login- und Nutzungsbedingungen erhalten die
Aktionäre zusammen mit ihrer Anmeldebestätigung bzw. im Internet unter:

www.rational-online.com/​hauptversammlung

 

Landsberg am Lech, im März 2022

RATIONAL Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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