Real Estate Franchise AG – außerordentliche Hauptversammlung 2015

Real Estate Franchise AG
Regensburg
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der Real Estate Franchise AG mit Sitz in Regensburg (Geschäftsanschrift Pienzenauerstr. 2, 81679 München), werden hiermit zu der am

Freitag, den 26. Juni 2015, 10:30 Uhr

in den Räumen des Notariats Klaus Ziegler & Dr. Mayer, Maximilianstraße 26 (3. Stock), 93047 Regensburg stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

der Real Estate Franchise AG mit Sitz in Regensburg eingeladen.

Die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Aktionärin Kathrin Röthig, auf deren Verlangen hin die Hauptversammlung einberufen wurde, lautet wie folgt:
1.

Vertrauensentzug gegenüber dem (vormaligen) Vorstand Dr. Werner Groß

Vorschlag zur Beschlussfassung:

„Herrn Dr. Werner Groß, geboren am 05.09.1951, wird durch die Hauptversammlung das Vertrauen entzogen“.
2.

Wahl neuer Mitglieder des Aufsichtsrats

Da das Amt sämtlicher Aufsichtsräte aufgrund Niederlegung (zur Ermöglichung von Neuwahlen) geendet hat, ist der Aufsichtsrat vollständig neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 letzte Alternative AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Vorschlag zur Beschlussfassung:

„Als neue Mitglieder des Aufsichtsrats werden
1.

Thomas Röthig, Assessor, 81679 München
2.

Lutz Zaumseil, Rechtsanwalt, 04316 Leipzig und
3.

Renate Zaumseil, Rentier, 04316 Leipzig

gewählt“.
3.

Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes von Regensburg nach München

Vorschlag zur Beschlussfassung:

„Der zweite Absatz des § 1 der Satzung der Gesellschaft („Firma, Sitz, Geschäftsjahr“) wird wie folgt geändert:
„2.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München“.“
4.

Erhöhung des Grundkapitals

Vorschlag zur Beschlussfassung:
„1.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EURO 50.000,– um bis zu EUR 100.000,– auf bis zu EURO 150.000,– durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennwert (Inhaberstückaktien) gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zum Betrag von EURO 1,00 je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
2.

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 2:1 (zwei neue Aktien je alte Aktie) zum Preis von EURO 1,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots.
3.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
4.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31.10.2015 neue Aktien im Gesamtnennbetrag von mindestens EURO 50.000,– gezeichnet sind und die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum Ablauf des 30.10.2015 zum Handelsregister angemeldet wird.
5.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung („Kapital und Aktien“) unter Absatz 1 und 2 entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.“

München, im Mai 2015

Real Estate Franchise AG

Der Vorstand

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