Rebecca BidCo AG: Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 197 S. 3 UmwG i. V. m. § 31 Abs. 3 S. 1, 96 ff. AktG

Rebecca BidCo AG

München

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 197 S. 3 UmwG i. V. m. § 31 Abs. 3 S. 1, 96 ff. AktG

Die Rebecca BidCo AG mit dem Sitz in München und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 259756 (die „Gesellschaft„) ist durch formwechselnde Umwandlung der Rebecca BidCo GmbH entstanden. Der Formwechsel ist am 5. Oktober 2020 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden.

Zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der Gesellschaft wurden am 15. September 2020 drei Personen gewählt. Die Amtszeit des ersten Aufsichtsrats der Gesellschaft endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des ersten Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95 Abs. 1 S. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 AktG aus drei Mitgliedern. Nach Ansicht des Vorstandes besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre, da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG und § 1 Abs. 1 MitbestG).

Der Aufsichtsrat bleibt nach diesen Vorschriften nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das gemäß § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht München anrufen.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2020

Rebecca BidCo AG

Der Vorstand

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