Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft
Passagierschiffahrt
Bad Zwischenahn
Einberufung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, den 24. April 2015, um 11:00 Uhr, auf unserem Restaurationsschiff „MS Bad Zwischenahn“ beim Hauptanleger im Kurpark in 26160 Bad Zwischenahn, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.
Tagesordnung
1.

Die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Oktober 2014 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr bis zum 31. Oktober 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr bis zum 31. Oktober 2014.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr bis zum 31. Oktober 2014 von 181.583,00 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von 44,– € je dividendenberechtigte Stückaktie = 8 % (690 Stück)

Ausschüttung von 11,– € je Vorzugsaktie = 2 % (230 Stück)

Vortrag auf neue Rechnung 148.693,00 Euro

Die Ausschüttung erfolgt am 30. April 2015.
3.

Beschlussfassung und Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Vorstand und Aufsichtsrat beantragen Entlastung.
4.

Für das laufende Geschäftsjahr wird vorgesehen dem Aufsichtsrat nachfolgende Vergütungen zu zahlen:
Vorsitzender 2.000,00 €; stellvertretender Vorsitzender und Aufsichtsrat je 1.500,00 €.
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat und Wahl zum Ersatzaufsichtsratsmitglied
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG zusammen. Nach der Satzung ist das Mandat des Aufsichtsrates für alle Aufsichtsratsmitglieder nach der Entlastung für das vierte Geschäftsjahr erloschen.
Zur Wahl zum Aufsichtsrat werden vom Aufsichtsrat vorgeschlagen
a. Ralf Baum, Bankdirektor, Lorbeerweg 4, 26188 Edewecht
b. Thorsten Sander, Steuerberater, Am Stamers Hoop 13, 26160 Bad Zwischenahn
c. Thomas Wehmhoff, Kapitän, Am Moordamm 5, 26160 Bad Zwischenahn
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden
6.

Wahl eines Ersatzaufsichtsratsmitgliedes gem. § 10 Abs. 4 der Satzung und § 101 Abs. 3 AktG möchten Vorstand und Aufsichtsrat zur Vermeidung einer Unterbesetzung im Aufsichtsrat aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes ein Ersatzaufsichtsratsmitglied wählen lassen.
Zur Wahl zum Ersatzaufsichtsrat wird vom Aufsichtsrat vorgeschlagen:
Georg Ernst Steinker, Finanzberater, Am Jadebusen 13, 26345 Bockhorn

Im Falle des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt das Ersatzmitglied in die Amtszeit des ausscheidenden Mitgliedes ein.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden
7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. November 2014 bis zum 31. Oktober 2015. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF ARBICON ZINK KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung eines ihnen zustehenden Stimmrechts sind Inhaber von Stammaktien und der Vorzugsaktien berechtigt, die spätestens am Montag, dem 20. April 2015, ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse oder der Oldenburgischen Landesbank AG, Oldenburg, und deren Niederlassungen oder bei einem deutschen Notar während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für Sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die Bescheinigung über die vorgenommene Hinterlegung spätestens am Montag, dem 20. April 2015, der Gesellschaftskasse einzureichen.

Bad Zwischenahn, im Februar 2015

– Der Vorstand –

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