Regenerative Energien Altheim AG – Hauptversammlung 2018

Regenerative Energien Altheim AG

Essenbach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Ankündigung der Tagesordnung fristgerecht zu der am Mittwoch, den 04. Juli 2018 um 15:30 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Regensburger Straße 33 in 84051 Altheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017

Bericht des Vorstands

Bericht des Aufsichtsrats

Der Geschäftsbericht wird Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 18. Mai 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 1.815.277,13 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Brutto-Dividende für das Kalenderjahr 2017 in Höhe
von 2,00 € je Aktie im Nennwert von 11,00 € auf das gewinnberechtigte
Grundkapital in Höhe von 918.720,00 €:
83.520 Aktien à 2,00 €

167.040,00 €

b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung 1.648.237,13 €
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 1.815.277,13 €

Durch die Änderung des § 58 Aktiengesetz besteht der Anspruch der Dividendenauszahlung erst am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. In der Regel wird jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrats neu gewählt.

Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl. Ing. Michael Forsthofer jun., dessen Amtszeit abläuft, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Verschmelzung mit der neu zu gründenden ÜZW Vermögensverwaltungs-AG

Die ÜZW Vermögensverwaltungs-AG wird im Wege einer verhältniswahrenden Abspaltung von der ÜZW Energie AG neu gegründet werden. Das Vermögen der neu gegründeten ÜZW Vermögensverwaltungs-AG soll anschließend im Wege einer verhältniswahrenden Verschmelzung durch Aufnahme nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes auf die Regenerative Energien Altheim AG übertragen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Verschmelzung mit der neu zu gründenden ÜZW Vermögensverwaltungs-AG zu beschließen und Vorstand und Aufsichtsrat – jeweils befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB – zu ermächtigen, alle zur Umsetzung dieser Verschmelzung erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen.

7.

Verschiedenes

 

Altheim, den 30. Mai 2018

Vorstand

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