Regenerative Energien Altheim AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Regenerative Energien Altheim AG
Essenbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 14.06.2019

Regenerative Energien Altheim AG

Essenbach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Ankündigung der Tagesordnung fristgerecht zu der am Mittwoch, den 17. Juli 2019 um 14:15 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Regensburger Straße 33 in 84051 Altheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018
Bericht des Vorstands
Bericht des Aufsichtsrats

Der Geschäftsbericht wird Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 4. Juni 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 1.936.075,07 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Brutto-Dividende für das Kalenderjahr 2018 in Höhe von 1,00 € je
Aktie im Nennwert von 11,00 € auf das gewinnberechtigte Grundkapital in Höhe von
918.720,00 €: 83.520 Aktien à 1,00 €

83.520,00 €

b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung 1.852.555,07 €
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 1.936.075,07 €

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Dividendenanspruch am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. In der Regel wird jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrats neu gewählt.

Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat nicht gebunden.

Turnusmäßig läuft mit dieser Hauptversammlung die Amtszeit von Herrn Franz-Xaver Münsterer aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Franz-Xaver Münsterer wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Mit Schreiben vom 5. Juni 2019 hat Herr Rolf Hinrichs form- und fristgerecht mitgeteilt, dass er sein Amt als Aufsichtsrat zum 17. Juli 2019 aus Altersgründen niedergelegt. Die Amtszeit von Herrn Hinrichs wäre regulär im nächsten Jahr, mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020, abgelaufen. Seine Aufgaben hat Herr Hinrichs bekanntlich als Vertreter des Hauses Graf Arco auf Valley wahrgenommen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die Dauer der verbleibenden Amtszeit des ausscheidenden Herrn Hinrichs, mithin bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020, Graf Max-Georg von Arco auf Valley in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Erläuterung des Verschmelzungsvertrags der REAG mit der ÜZW Vermögensverwaltung AG durch den Vorstand

Mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Juni 2019, Urk.R.Nr. T 1202/2019 nr, des Notars Michael Trautner in Landshut soll die ÜZW Vermögensverwaltung AG unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Regenerative Energien Altheim (REAG) verschmolzen werden. Dementsprechend werden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der ÜZW Vermögensverwaltung AG gegen Gewährung von Aktien auf die REAG übertragen. Die REAG gewährt mit Wirksamwerden der Verschmelzung als Gegenleistung für die Vermögensübertragung jedem Aktionär der ÜZW Vermögensverwaltung AG für je eine auf ihn lautende Aktie im Nennwert von 1,00 € je eine auf ihn lautende Aktie an der REAG im Nennwert von 1,00 €. Die Aktionäre und ihre Beteiligungsverhältnisse an der REAG bleiben vor und nach der Verschmelzung identisch (verhältniswahrende Verschmelzung durch Aufnahme).

Von der Einberufung der Hauptversammlung an, liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus:

der Verschmelzungsvertrag;

die Jahresabschlüsse der REAG für die letzten drei Geschäftsjahre und der Jahresabschluss der ÜZW Vermögensverwaltung AG für das erste Geschäftsjahr 2018;

der nach § 8 UmwG erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht;

der nach § 60 UmwG i. V. m. § 12 UmwG erstattete gemeinsame Verschmelzungsprüfungsbericht.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.

7.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Verschmelzungsvertrag vom 11. Juni 2019, Urk.R.Nr. T 1202/2019 nr, des Notars Michael Trautner in Landshut zuzustimmen.

8.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals i. H. v. derzeit 918.720,00 €

Als Gegenleistung für die Übertragung der im Verschmelzungsvertrag bezeichneten Vermögensgegenstände und Schulden werden bei der REAG 83.520 Stück neue Aktien im Nennwert von jeweils 1,00 € mit Gewinnberechtigung ab dem 01.01.2019 ausgegeben und zwar in der Weise, dass jeder Aktionär der übertragenden ÜZW Vermögensverwaltung AG für jede Aktie im Nennwert von 1,00 € eine neue Aktie der REAG im Nennwert von 1,00 € erhält.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Erhöhung des Grundkapitals um 83.520,00 € auf 1.002.240,00 € zuzustimmen.

9.

Beschlussfassung über die Zusammenlegung von Aktien und die Änderung von § 4 der Satzung (Grundkapital)

Das Grundkapital der REAG beträgt nach der Verschmelzung 1.002.240,00 € und ist in 83.520 („alte“) Aktien im Nennwert von je 11,00 € sowie 83.520 („neue“) Aktien im Nennwert von je 1,00 € unterteilt. Die Aktionäre und ihre Beteiligungsverhältnisse bleiben vor und nach der Verschmelzung identisch.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollen die Aktien im Nennwert von je 11,00 € mit denen im Nennwert von je 1,00 € zusammengelegt werden, so dass anschließend jeder Aktionär Aktien im Nennwert von je 12,00 € besitzt.

Das Grundkapital nach der Verschmelzung in Höhe von 1.002.240,00 € wird durch die Zusammenfassung der Nennwerte nicht berührt.

§ 4 der Satzung lautet nach der Verschmelzung und der Zusammenlegung der „alten“ und „neuen“ Aktien wie folgt:

㤠4
Grundkapital

Das Grundkapital beträgt 1.002.240,00 € (in Worten: einemillionzweitausendzweihundertvierzig Euro). Es ist eingeteilt in 83.520 Aktien im Nennwert von jeweils 12,00 €.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Zusammenlegung der Aktien und der Neufassung des § 4 der Satzung zuzustimmen.

10.

Verschiedenes

 

Altheim, 12. Juni 2019

Vorstand

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