Regionalwert AG Berlin – Brandenburg – außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Regionalwert AG Berlin – Brandenburg
Potsdam
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 08.03.2019

Regionalwert AG Berlin – Brandenburg

Potsdam

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 12. April 2019, um 15.00 Uhr
im Haus der Natur Potsdam, Lindenstraße 34, 14467 Potsdam stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die 2.250 Nennbetragsaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je 100 EUR und die 199 Nennbetragsaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je 500 EUR werden durch Neustückelung in 324.500 Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je 1 EUR umgewandelt.“

2.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

§ 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital ist eingeteilt in 324.500 Aktien im Nennbetrag von je 1 EUR.“

3.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 324.500 EUR, eingeteilt in 324.500 Nennbetragsaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu 1.500.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien auf bis zu EUR 1.824.500 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag für jede Aktie mit einem Nennbetrag von 1 EUR beträgt 1,05 EUR je auszugebender Aktie. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht spätestens sechs Monate nach Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

4.

Weitere Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Änderungen des Unternehmensgegenstandes und des Ortes der Hauptversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

a) Der Unternehmensgegenstand wird abgeändert.

§ 2 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Gegenstand des Unternehmens ist die Führung, Verwaltung und Finanzierung von sowie die Beteiligung an Unternehmen in der Region rund um Berlin, wenn sichergestellt ist, dass auf diese Beteiligungsunternehmen (Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen und Beteiligungen) tatsächlich unternehmerischer Einfluss ausgeübt werden kann. Die Gesellschaft verfolgt durch die Beteiligungsunternehmen die Geschäftsstrategie, den langfristigen Wert der Beteiligungsunternehmen zu fördern, ohne dass der Hauptzweck der Gesellschaft darin besteht, ihren Aktionären durch die Veräußerung der Beteiligungsunternehmen eine Rendite zu verschaffen. Der Erwerb von Minderheitsbeteiligungen ist zulässig, wenn diese Tätigkeit lediglich von untergeordneter Bedeutung im Verhältnis zu der Haupttätigkeit ist.“

b) Orte, an denen die Hauptversammlung stattfinden kann, werden abgeändert.

§ 14 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in Berlin, am Sitz einer Betriebsstätte, Niederlassung oder Tochtergesellschaft oder am Sitz eines Unternehmens statt, an dem sich die Gesellschaft finanziell beteiligt hat.“

 

Regionalwert AG Berlin – Brandenburg

– Der Vorstand –

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