Regionalwert AG Berlin – Brandenburg: Ordentliche Hauptversammlung

Regionalwert AG Berlin – Brandenburg

Potsdam

Wir laden unsere Aktionäre und Aktionärinnen zu der am

Montag, den 22. August 2022, um 19:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Der Ort der Versammlung sind die Geschäftsräume der

Grundstücksgesellschaft Franz-Mehring-Platz 1 mbH,
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 der Regionalwert AG Berlin – Brandenburg sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Nansenstraße 6a, 14471 Potsdam) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre und Aktionärinnen aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär und jeder Aktionärin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 am 05.07.2022 gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

Der aufgestellte Jahresabschluss der Regionalwert AG Berlin – Brandenburg zum 31. Dezember 2021 weist einen Bilanzverlust aus. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Deshalb ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Ziff. 1 der Satzung aus zehn Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit von 5 Mitgliedern des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Es sind 5 neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Dies vorausgeschickt schlägt der Aufsichtsrat vor, für eine Amtsperiode gem. § 9 Ziff. 2 der Satzung als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Dr. Katharina Reuter, Agraringenieurin, Hohen Neuendorf

b)

Prof. Dr. Dr. Martina Schäfer, Wissenschaftlerin, Berlin

c)

Michael Wimmer, Landschaftsökologe, Berlin

d)

Christian Gottschling, Rechtsanwalt, Potsdam

sowie

e)

Frank Rumpe, Landwirt, Alt Globsow

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

§ 113 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 13 Ziff. 1 der Satzung sieht vor, dass Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden kann und diese von der Hauptversammlung bewilligt wird.

Unter Berücksichtigung der Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und der Lage der Gesellschaft sowie des Erfolgs der Regionalwert AG Berlin-Brandenburg halten Vorstand und Aufsichtsrat eine feste jährliche Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates in Höhe von Euro 5.000,00 für angemessen. Die Vergütung berücksichtigt die Verantwortung und Zuständigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und damit seine Beratungs- und Überwachungsfunktion durch eine feste Vergütung nicht von Schwankungen der Geschäftsentwicklung abhängig zu machen, erscheint geeignet, die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern. Eine variable erfolgsbezogene Vergütung würde hingegen in einer schwierigen Unternehmenslage mit hohem Arbeitsaufwand Fehlanreize setzen.

Aus diesen Gründen halten Vorstand und Aufsichtsrat diese Vergütung für sachgerecht und schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält ab dem Geschäftsjahr 2022 eine feste jährliche Vergütung in Höhe von Euro 5.000,00. Die Vergütung ist mit Ablauf des dritten Kalenderquartals zu zahlen. Hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört, erhält er die Vergütung entsprechend der Dauer seiner Aufsichtsratszugehörigkeit.“

6.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2021 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Genehmigte Kapital 2021 in § 5 der Satzung wird aufgehoben.

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01. Juni 2027 um bis zu insgesamt Euro 1.467.733 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre und Aktionärinnen auszunehmen.

Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2022 festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2022 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2022 anzupassen.

§ 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

㤠5 Genehmigtes Kapital 2022

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01. Juni 2027 um bis zu insgesamt Euro 1.467.733 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre und Aktionärinnen auszunehmen. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2022 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2022 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2022 anzupassen.“

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Ziff. 5 der Satzung nur diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 15. August 2022, 24.00 Uhr, per E-Mail unter folgender Adresse zugehen:

Regionalwert AG Berlin-Brandenburg
Nansenstraße 6a
14471 Potsdam

info@regionalwert-berlin.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre und Aktionärinnen können ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen ihre Stimmen vor der Hauptversammlung schriftlich oder per E-Mail abgeben (Briefwahl). Stimmabgaben per Briefwahl, deren Änderung und deren Widerruf müssen unter Verwendung eines zur Verfügung gestellten Formulars per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft bis zur Abstimmung unter folgender Adresse eingehen:

Regionalwert AG Berlin-Brandenburg
Nansenstraße 6a
14471 Potsdam

info@regionalwert-berlin.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht nach § 16 Ziff. 4 der Satzung durch einen Bevoll-mächtigten ausüben lassen. Auch hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein/​eine Aktionär/​Aktionärin mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft bis 21. August 2022, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), per Post oder per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:

Regionalwert AG Berlin-Brandenburg
Nansenstraße 6a
14471 Potsdam

info@regionalwert-berlin.de

Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen nach §§ 126, 127 AktG müssen per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen:

Regionalwert AG Berlin-Brandenburg
Nansenstraße 6a
14471 Potsdam

info@regionalwert-berlin.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären und Aktionärinnen nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 07. August 2022, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Hinweise zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für Spitzenbeträge

Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge nach § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 7) erstattet. Der Bericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.regionalwert-berlin.de/​downloads

abrufbar.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten, um Ihre Teilnahme als Aktionär/​Aktionärin und/​oder Bevollmächtigter an der Hauptversammlung sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um aktienrechtliche Anforderungen zu erfüllen sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Wir verarbeiten folgende Daten von Aktionären/​Aktionärinnen und/​oder Bevollmächtigten, wobei nicht stets alle genannten Daten verarbeitet werden: Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Betrag der Nennbetragsaktien, Aktionärsnummer (die vorgenannten Daten entnehmen wir dem Aktienregister) und weitere personenbezogenen Daten, wenn Sie uns diese mitteilen. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Aktien-, Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten Ablauf der Hauptversammlung und/​oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter Anfragen.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach aktienrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre) nicht mehr erforderlich ist. Ihnen wird über die betreffenden personenbezogenen Daten auf Anfrage Auskunft erteilt. Zudem haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sie können (wenn die Verarbeitung auf Grundlage von einer Interessenabwägung erfolgt) Widerspruch einlegen.
Zur Versendung der Ladung zur Hauptversammlung per E-Mail bedienen wir uns des externen Dienstleisters CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjueckenweg 2, 26180 Rastede („CleverReach“). Um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten, haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit CleverReach geschlossen. CleverReach ist daher bei dem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten streng an unsere Weisungen gebunden.

 

 

Regionalwert AG Berlin – Brandenburg

– Der Vorstand –

 

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