Regionalwert AG Berlin-Brandenburg – Ordentliche Hauptversammlung

Regionalwert AG Berlin – Brandenburg

Potsdam

Wir laden unsere Aktionäre und Aktionärinnen zu der am

Donnerstag, den 15. Juni 2023, um 19:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein. Der Ort der Versammlung sind die Geschäftsräume der Grundstücksgesellschaft Franz-Mehring-Platz 1 mbH (FMP1), Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 der Regionalwert AG Berlin – Brandenburg sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 am 26. April 2023 gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

Der aufgestellte Jahresabschluss der Regionalwert AG Berlin – Brandenburg zum 31. Dezember 2022 weist einen Bilanzverlust aus. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Deshalb ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Ziff. 1 der Satzung aus zehn Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Amtszeit von Herrn Johannes Erz als Mitglied des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Zudem hat Herr Adams sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates niedergelegt und möchte sich anderen Aufgaben widmen. Wir danken Herrn Erz und Herrn Adams ganz herzlich für ihr Engagement für die Regionalwert AG Berlin-Brandenburg. Es sind zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Dies vorausgeschickt fordert der Aufsichtsrat unsere Aktionärinnen und Aktionäre auf, Wahlvorschläge für von der Hauptversammlung zu wählende neue Mitglieder des Aufsichtsrates für eine Amtsperiode gem. § 9 Ziff. 2 der Satzung einzureichen. Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären müssen per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen:

Regionalwert AG Berlin-Brandenburg
Nansenstraße 6a
14471 Potsdam
info@regionalwert-berlin.de

Eingereichte Wahlvorschläge brauchen nach §§ 127, 126 AktG den anderen Aktionärinnen und Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 31. Mai 2023, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen. Zudem brauchen Wahlvorschläge auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der Kandidatin bzw. des Kandidaten enthalten. Daher bitten wir darum, die vorgenannten Angaben mit dem Wahlvorschlag zu übermitteln. Andernfalls können sich die anderen Aktionärinnen und Aktionären vor der Hauptversammlung nicht über die Kandidatinnen bzw. Kandidaten auf unserer Internetseite im Bereich „Für Aktionäre“ informieren.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die letzte ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 22. August 2022 hat den Vorstand der Regionalwert AG Berlin-Brandenburg ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlage durch Ausgabe von auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien um bis zu Euro 1.467.733 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrates teilweise Gebrauch gemacht. Wird die Durchführung der aktuellen Kapitalerhöhung nicht bis zum Tag der Hauptversammlung im Handelsregister eingetragen, sind die Personen, die Zeichnungen der neuen Aktien erklärt haben und bisher keine Aktionäre der Gesellschaft waren, nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Ziff. 5 der Satzung nur diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 08. Juni 2023, 24.00 Uhr unter Verwendung des Anmeldeformulars zugehen. Das Anmeldeformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.regionalwert-berlin.de/​verschiedenes/​anmeldung-zur-hauptversammlung-am-15062023-im-fmp1/​

abrufbar.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre und Aktionärinnen können ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen ihre Stimmen vor der Hauptversammlung schriftlich oder per E-Mail abgeben (Briefwahl). Stimmabgaben per Briefwahl, deren Änderung und deren Widerruf müssen unter Verwendung eines zur Verfügung gestellten Formulars per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft bis zur Abstimmung unter folgender Adresse eingehen:

Regionalwert AG Berlin-Brandenburg
Nansenstraße 6a
14471 Potsdam
info@regionalwert-berlin.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht nach § 16 Ziff. 4 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein/​eine Aktionär/​Aktionärin mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft bis 14. Juni 2023, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), per Post oder per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:

Regionalwert AG Berlin-Brandenburg
Nansenstraße 6a
14471 Potsdam
info@regionalwert-berlin.de

Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen nach §§ 126, 127 AktG müssen per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen:

Regionalwert AG Berlin-Brandenburg
Nansenstraße 6a
14471 Potsdam
info@regionalwert-berlin.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären und Aktionärinnen nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 31. Mai 2023, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen (Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und Bericht des Aufsichtsrates) liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Nansenstraße 6a, 14471 Potsdam) zur Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und Aktionäre aus. Die Unterlagen können zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.regionalwert-berlin.de/​verschiedenes/​fuer-aktionaere

eingesehen werden. Auf Verlangen wird jeder Aktionärin und jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten, um Ihre Teilnahme als Aktionär/​Aktionärin und/​oder Bevollmächtigter an der Hauptversammlung sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um aktienrechtliche Anforderungen zu erfüllen sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Wir verarbeiten folgende Daten von Aktionären/​Aktionärinnen und/​oder Bevollmächtigten, wobei nicht stets alle genannten Daten verarbeitet werden: Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Betrag der Nennbetragsaktien, Aktionärsnummer (die vorgenannten Daten entnehmen wir dem Aktienregister) und weitere personenbezogenen Daten, wenn Sie uns diese mitteilen. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Aktien-, Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten Ablauf der Hauptversammlung und/​oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter Anfragen.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach aktienrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre) nicht mehr erforderlich ist. Ihnen wird über die betreffenden personenbezogenen Daten auf Anfrage Auskunft erteilt. Zudem haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sie können (wenn die Verarbeitung auf Grundlage von einer Interessenabwägung erfolgt) Widerspruch einlegen.

Zur Versendung der Ladung zur Hauptversammlung per E-Mail bedienen wir uns des externen Dienstleisters CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjueckenweg 2, 26180 Rastede („CleverReach“). Um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten, haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit CleverReach geschlossen. CleverReach ist daher bei dem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten streng an unsere Weisungen gebunden.

 

Regionalwert AG Berlin – Brandenburg

– Der Vorstand –

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