Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg – Hauptversammlung 2020

Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg

Eichstetten am Kaiserstuhl

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der Regionalwert AG Freiburg,

hiermit laden wir Sie herzlich zur 14. ordentlichen Hauptversammlung der Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg ein. Sie findet, sofern es die gesetzlichen Regelungen zu Versammlungen während der Pandemie zulassen, am Samstag, 17. Oktober 2020 ab 10.30 Uhr in Eichstetten, dem Sitz der Gesellschaft statt. Versammlungsort ist die Turn- und Festhalle, Schulstraße 7 in Eichstetten. Die Registrierung beginnt ab 9.45 Uhr.

Die Einladung wurde fristgerecht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Für die Hauptversammlung ist eine Anmeldung grundsätzlich nicht erforderlich.

Aufgrund der aktuellen Situation und dem Erfordernis einer Prognose der Teilnehmerzahl angesichts notwendiger Mindestabstände etc. bittet der Vorstand um Folgendes: Melden Sie sich bis spätestens zum 28. September 2020, 24 Uhr unter der Mailadresse

hv2020@regionalwert-ag.de

an. Falls Sie kein Mail besitzen, dann rufen Sie uns an unter 07663/91436-0. Geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen und Ihre Adresse an.

Tritt der Fall ein, dass sich mehr Aktionärinnen und Aktionäre anmelden bzw. teilnehmen wollen, als es das Versammlungsrecht bzw. die aktuelle Corona-Verordnung erlaubt, dann muss die Versammlung, u.U. auch ganz kurzfristig, abgesagt werden. Dieser Fall kann noch, je nach allgemeiner Lage, bis zum Vormittag des 17. Oktober 2020 eintreten. In diesem Fall werden wir unverzüglich zu einer neuen Versammlung einladen.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Ihre Registrierungskarte und Ihren Stimmzettel mit.

Personen, die nicht Aktionäre/Aktionärinnen sind und auch keine Vertretungsvollmacht besitzen, können der Versammlung nur nach Genehmigung durch die Hauptversammlung beiwohnen.

Mit herzlichen Grüßen

Christian Hiß
Vorstand der Regionalwert AG

Tagesordnung
zur 14. ordentlichen Hauptversammlung der Regionalwert AG
Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg am 17. Oktober 2020 ab 10.30 Uhr in der Turn- und Festhalle, Schulstraße 7 in Eichstetten

1.

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

2.

Vorstandsbericht und Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 durch den Vorstand

3.

Vorlage der sozial-ökologischen Geschäftsergebnisse 2019 durch den Vorstand und MitarbeiterInnen, sowie Berichterstattung zu den Innovationsprojekten Richtig Rechnen und QuartaVista mit sozial-ökologische Wertsetzung durch die Aktionärinnen und Aktionäre

4.

Bericht des Aufsichtsrates

5.

Darstellung der Entwicklungsstrategie der RWAG Freiburg durch den Vorstand

6.

Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstand und Aufsichtsrat

7.

Beschlussfassung zum Verlustvortrag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 1.444.995,09 € wird auf neue Rechnung 2020 vorgetragen

8.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.“

9.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.“

10.

Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung

a.

Beschlussfassung zur Schaffung von neuem genehmigtem Kapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als Beschluss vor:

„Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 1. Oktober 2025 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 4.031.500 um höchstens EUR 2.015.000 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.“

b.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor die Satzung an folgendem Punkt abzuändern.

§ 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 1. Oktober 2025 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 4.031.500 um höchstens EUR 2.015.000 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.“

11.

Verschiedenes

Unterlagen zur Einsicht

Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Anträge von Aktionärinnen/Aktionären zur Tagesordnung

sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zur richten:

Regionalwert AG, Bruckmatten 6, 79356 Eichstetten

Zugänglich zu machende Anträge, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, unter dieser Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Homepage der Regionalwert AG unter

www.regionalwert-ag.de

– Anträge zur Hauptversammlung – veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Übertragung der Stimmrechte

Alle Aktionärinnen und Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung des Stimmrechts einem Bevollmächtigten zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Ein Vollmachtsmuster findet sich in der Anlage, sie muss vollständig ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben sein. Bitte händigen Sie Ihre Registrierkarte mit Vollmacht und Ihren Stimmzettel dem Bevollmächtigten an der Registrierung aus.

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