Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg: Öffentliche Kapitalerhöhung der Regionalwert AG Freiburg – Bekanntgabe des Bezugsrechts

Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg

Eichstetten am Kaiserstuhl

Öffentliche Kapitalerhöhung der Regionalwert AG Freiburg
– Bekanntgabe des Bezugsrechts –

Die ordentliche Hauptversammlung der Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg hat am 17. Oktober 2020 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen um insgesamt EUR 2.015.000 beschlossen. Die entsprechende Ermächtigung des Vorstands, die Kapitalerhöhung bis zum 1. Oktober 2025 durchzuführen, wurde am 3. November 2020 in das Handelsregister eingetragen. Aufgrund anstehender Projekte hat der Vorstand am 20. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 5. Oktober 2021 beschlossen, eine öffentliche Kapitalerhöhung durchzuführen.

Der Beschluss lautet:

„Das Grundkapital von derzeit EUR 4.361.500, auf das keine Einlagen ausstehen, wird durch öffentliche Ausgabe von bis zu 1339 neuer, auf den Namen lautender Aktien im Nennbetrag von jeweils 500 € um bis zu EUR 669.500 gegen Bareinlagen erhöht. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Kurs von 120 % für ‚Aktionäre‘ gemäß § 67 Abs. 2 AktG (unabhängig vom Bezugsrechtzeitraum) bzw. 125 % für ‚Nicht-Aktionäre‘. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt somit 600,00 € für ‚Aktionäre‘ bzw. 625,00 € für bisherige ‚Nicht-Aktionäre‘ je Aktie in bar. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2022 an gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 6:1 zum unmittelbaren Bezug angeboten. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, für sechs alte Aktien eine neue Aktie zu zeichnen und zu beziehen. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Bezugsangebot an die Aktionäre beträgt 17 Tage vom 15. Oktober 2021 bis zum 31. Oktober 2021. Soweit das Bezugsrecht dazu führt, dass rechnerische Ansprüche auf Bruchteile von neuen Aktien entstehen, wird das Bezugsrecht der Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge ausgeschlossen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge kann dazu führen, dass Aktien, die im Zuge der Kapitalerhöhung gezeichnet werden sollen, frei bleiben. Der Vorstand wird diese freibleibenden Spitzen zusammen mit solchen freibleibenden Aktien – bezüglich der Aktionäre, die ihr Bezugsrecht nicht ausüben – den Aktionären, soweit möglich, im Verhältnis ihres gesetzlichen Bezugsrechts anbieten. Eventuell noch verbleibende, nicht durch Bezugsrechte gezeichnete neue Aktien, werden in einem öffentlichen Angebot bis zum 31. Januar 2022 zur Zeichnung angeboten. Die Bareinlagen nebst Aufgeld sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Zeichnung durch die Regionalwert AG Freiburg in voller Höhe zur Einzahlung fällig und auf das Sonderkonto „Kapitalerhöhung“ der Gesellschaft mit der Nummer DE35 4306 0967 7900 5786 02 bei der GLS Bank Bochum (BIC: GENODEM1GLS) einzuzahlen. Die Zeichnung der neuen Aktien wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Mai 2022 in das Handelsregister eingetragen worden ist.“

Das von der BaFin genehmigte Wertpapier-Informationsblatt gilt als Grundlage Ihrer Entscheidung, Aktien zu zeichnen; den Aktionär*innen der Regionalwert AG werden in der Zeit vom 15. Oktober bis einschließlich 31. Oktober 2021 die „neuen“ Aktien zum unmittelbaren Bezug angeboten; es werden höchstens 1.339 neue Aktien ausgegeben; die neuen Aktien sind vom 01. Januar 2022 an gewinnberechtigt.

Alle Aktionär*innen der Regionalwert AG Freiburg haben das Recht, rechnerisch für jede Ihrer bisherigen „alten“ Aktien gerundet 0,17 „neue“ Aktien zu beziehen. Damit können Sie auch nach der Kapitalerhöhung Ihren bisherigen Anteil am Grundkapital erhalten. Da es sich bei den 0,17 „neuen“ Aktien jedoch nur um einen rein rechnerischen Wert handelt und die Regionalwert AG Freiburg Bruchteile an Aktien nicht ausgeben kann, können faktisch zunächst nur die Aktionär*innen berücksichtigt werden, die bereits mindestens sechs „alte“ Aktien der Regionalwert AG Freiburg besitzen.

Die Aktionär*innen, die weniger als sechs „alte“ Aktien besitzen und ebenfalls gerne weitere Aktien kaufen möchten, sollten beiliegende Zeichnungsscheine dennoch nach ihren Wünschen ausfüllen. Der Vorstand der Regionalwert AG Freiburg wird versuchen, die nicht ausgeübten Bezugsrechte auf die Aktionär*innen zu verteilen, um dadurch möglichst alle Kaufanfragen von den Aktionär*innen ausführen zu können.

Wenn Sie Ihr Bezugsrecht ganz oder teilweise ausüben wollen, senden Sie bitte die (Vorder- und Rückseite!) in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 31. Oktober 2021 an die Regionalwert AG Freiburg zurück. Nach dem 31. Oktober 2021 erlischt Ihr Bezugsrecht.

Wenn Sie mehr oder weniger Aktien zeichnen wollen als Ihnen zustehen, dann tragen Sie diese Anzahl bitte ein.

Eventuell noch verbleibende, nicht durch Bezugsrechte gezeichnete neue Aktien werden vom 1. November 2021 bis zum 31. Januar 2022 weiteren Interessenten angeboten. Soweit in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Januar 2022 noch Zeichnungsscheine von Aktionär*innen eintreffen, wird der Vorstand diese – ohne Garantie einer Zuteilung – bei der Verteilung der verbliebenen Aktien versuchen zu berücksichtigen.

Der Vorstand

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