Regionalwert AG Franken, Hummeltal – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 186 Abs. 2 AktG (Grundkapital um bis zu 800.000,00 Euro auf bis zu 1.083.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.600 neuen vinkulierten Namensaktien)

von Red. LG

Artikel

Regionalwert AG Franken

Hummeltal

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 186 Abs. 2 AktG – Bezugsaufforderung

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschafft vom 16. Mai 2023 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu 800.000,00 Euro auf bis zu 1.083.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.600 neuen vinkulierten Namensaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 500 Euro je Aktie zu erhöhen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Kurs von 120 %. Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt somit 600 Euro in bar. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab dem Beginn desjenigen Geschäftsjahrs, in dem die Kapitalerhöhung bzgl. der jeweils gezeichneten Aktien ins Handelsregister eingetragen wird.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:2 zum Bezug angeboten. Auf je eine alte Nennbetragsaktie kann jeder Aktionär zwei neue Nennbetragsaktien zum Ausgabebetrag von je 600 Euro zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist entsprechend des Beschusses der Hauptversammlung der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge entstehen, die die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschweren.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 23. Mai 2023 bis zum 06. Juni 2023 (einschließlich)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Zeichnungsscheine zur Ausübung des Bezugsrechts werden den Aktionären von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Bei Rücksendung der Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 06. Juni 2023 zu achten.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 16. November 2023 in das Handelsregister eingetragen wird.

 

Hummeltal, im Mai 2023

Der Vorstand

Werbung

Werbung

Devisenkurse

Devisen

Devisen