Regionalwert AG Münsterland: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 186 Abs. 2 AktG

Regionalwert AG Münsterland

Münster

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 186 Abs. 2 AktG
Bezugsaufforderung

Die außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 02. November 2021 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu 833.000,00 Euro auf bis zu 1.437.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.666 neuen vinkulierten Namensaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 500 Euro je Aktie zu erhöhen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Kurs von 120 %. Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt somit 600 Euro in bar. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab den Beginn desjenigen Geschäftsjahrs, in dem die Kapitalerhöhung bzgl. der jeweils gezeichneten Aktien ins Handelsregister eingetragen wird.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 2:3 zum Bezug angeboten. Auf je zwei alte Nennbetragsaktien kann jeder Aktionär drei neue Nennbetragsaktien zum Ausgabebetrag von je 600 Euro zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist entsprechend des Beschusses der Hauptversammlung der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge entstehen, die die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschweren.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 09. November 2021 bis zum 23. November 2021 (einschließlich)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Zeichnungsscheine zur Ausübung des Bezugsrechts werden den Aktionären von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Bei Rücksendung der Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 23. November 2021 zu achten.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 02. Mai 2022 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

Münster, im November 2021

Der Vorstand

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