Regionalwert AG, Münsterland Münster – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG

Regionalwert AG Münsterland

Münster

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts
§ 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG – Bezugsaufforderung

Aufgrund der in § 5 Absatz 3 der Satzung unserer Gesellschaft enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2022) hat der Vorstand am 20. Dezember 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 13. Januar 2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 1.039.500 gegen Bareinlage um bis zu EUR 519.500 auf bis zu EUR 1.559.000 durch Ausgabe von bis zu 1.039 neuen, auf den Namen lautenden vinkulierten Nennbetragsaktien zu erhöhen. Der Nennbetrag jeder neuen Aktie beträgt EUR 500,-. Die neuen Aktien sind ab 01. Januar 2023 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 600 je Nennbetragsaktie.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 3 : 1 zum Bezug angeboten. Auf je drei alte Nennbetragsaktien kann jeder Aktionär eine neue Nennbetragsaktie zum Ausgabebetrag von je EUR 600 zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist entsprechend der Ermächtigung in § 5 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschweren.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 15. Februar 2023 bis zum 01. März 2023 (einschließlich)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Zeichnungsscheine zur Ausübung des Bezugsrechts werden den Aktionären von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Bei Rücksendung der Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 01. März 2023 zu achten.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 15. August 2023 in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Münster, im Februar 2023

Der Vorstand

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