Regionalwert AG Münsterland – Ordentliche Hauptversammlung

Regionalwert AG Münsterland

Münster

Wir laden unsere Aktionäre und Aktionärinnen zu der

am Samstag, den 27. August 2022, um 14.30 Uhr (MESZ)

in der Stadthalle Hiltrup, Westfalenstraße 197, 48165 Münster,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 der Regionalwert AG Münsterland

Die vorstehenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​regionalwert-muensterland.de/​hauptversammlung/​

veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär und jeder Aktionärin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 am 23. Mai 2022 gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

Der aufgestellte Jahresabschluss der Regionalwert AG Münsterland zum 31. Dezember 2021 weist einen Bilanzverlust aus. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Deshalb ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

2.

Bericht des Aufsichtsrats

Der Bericht des Aufsichtsrats ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​regionalwert-muensterland.de/​hauptversammlung/​

veröffentlicht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 11 Absatz 1 der Satzung aus sieben Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 endende Rumpfgeschäftsjahr beschließt. Es sind sieben neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Dies vorausgeschickt schlägt der Aufsichtsrat vor, für eine Amtsperiode gem. § 11 Absatz 2 der Satzung als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Alexander Jaegers (Geschäftsführer, Stadtlohn)

b)

Frau Lisa Geringhoff (Freiberuflerin, Steinfurt)

c)

Frau Annette Watermann-Krass (ehem. Landtagsabgeordnete, Sendenhorst)

d)

Herrn Frank Sibbing (Projektleiter, Greven)

e)

Herrn Tobias Daur (Selbstständiger Unternehmer, Münster)

f)

Herrn Heinrich Rülfing (Landwirt, Rhede)

sowie

g)

Frau Elisabeth Schön (Steuerberaterin, Gronau)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern

a)

Herrn Christoph Lützenkirchen (Geschäftsführer, Lüdinghausen)

sowie

b)

Herrn Ludger Hemker (Controller, Laer)

für eine Amtsperiode gem. § 11 Absatz 2 der Satzung mit der Maßgabe zu Ersatzmitgliedern zu wählen, dass sie Mitglied des Aufsichtsrates werden, wenn eines der vorstehend vorgeschlagenen und in der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Die Ersatzmitglieder rücken in folgender Reihenfolge für die Aufsichtsratsmitglieder nach: 1. Herr Christoph Lützenkirchen und 2. Herr Ludger Hemker. Das nachrückende Ersatzmitglied soll seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangen, sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vorgenommen hat. Die vorstehende Reihenfolge bleibt im Fall einer Neuwahl erhalten.

6.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2021 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Genehmigte Kapital 2021 in § 5 Absatz 3 der Satzung wird aufgehoben.

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2027 um bis zu insgesamt Euro 519.750 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre und Aktionärinnen auszunehmen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2022 festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2022 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2022 anzupassen.

§ 5 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2027 um bis zu insgesamt Euro 519.750 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre und Aktionärinnen auszunehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2022 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2022 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2022 anzupassen.“

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Absatz 5 der Satzung nur diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 20. August 2022, 24.00 Uhr MESZ, per E-Mail unter folgender Adresse zugehen:

Regionalwert AG Münsterland
Bahnhofstraße 45
48143 Münster
info@regionalwert-muensterland.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionärinnen und Aktionäre können, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, ihre Stimmen vor der Hauptversammlung schriftlich oder per E-Mail abgeben (Briefwahl). Stimmabgaben per Briefwahl müssen unter Verwendung eines zur Verfügung gestellten Formulars per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft bis zum 25. August 2022, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), unter folgender Adresse eingehen:

Regionalwert AG Münsterland
Bahnhofstraße 45
48143 Münster
info@regionalwert-muensterland.de

Falls ein Aktionär/​eine Aktionärin selbst oder durch einen Vertreter an der Hauptversammlung teilnimmt (hierfür bedarf es der rechtzeitigen Anmeldung), so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl abgegebenen Stimme.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht nach § 20 Absatz 2 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein/​eine Aktionär/​Aktionärin mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft bis zum 25. August 2022, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), per Post oder per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:

Regionalwert AG Münsterland
Bahnhofstraße 45
48143 Münster
info@regionalwert-muensterland.de

Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen nach §§ 126, 127 AktG müssen per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen:

Regionalwert AG Münsterland
Bahnhofstraße 45
48143 Münster
info@regionalwert-muensterland.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären und Aktionärinnen nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 12. August 2022, 24.00 Uhr MESZ, der Gesellschaft zugehen.

Hinweise zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für Spitzenbeträge

Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge nach § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 6) erstattet. Der Bericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​regionalwert-muensterland.de/​hauptversammlung/​

abrufbar.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten, um Ihre Teilnahme als Aktionär/​Aktionärin und/​oder Bevollmächtigter an der Hauptversammlung sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um aktienrechtliche Anforderungen zu erfüllen sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Wir verarbeiten folgende Daten von Aktionären/​Aktionärinnen und/​oder Bevollmächtigten, wobei nicht stets alle genannten Daten verarbeitet werden: Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Betrag der Nennbetragsaktien, Aktionärsnummer (die vorgenannten Daten entnehmen wir dem Aktienregister) und weitere personenbezogenen Daten, wenn Sie uns diese mitteilen. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Aktien-, Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten Ablauf der Hauptversammlung und/​oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter Anfragen.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach aktienrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre) nicht mehr erforderlich ist. Ihnen wird über die betreffenden personenbezogenen Daten auf Anfrage Auskunft erteilt. Zudem haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sie können (wenn die Verarbeitung auf Grundlage von einer Interessenabwägung erfolgt) Widerspruch einlegen.

 

Regionalwert AG Münsterland

– Der Vorstand –

 

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