Regionalwert AG Oberfranken: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 186 Abs. 2 AktG

Regionalwert AG Oberfranken

Hummeltal

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 186 Abs. 2 AktG

Bezugsaufforderung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschafft vom 18. November 2021 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu 300.000,00 Euro auf bis zu 406.500,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 600 neuen vinkulierten Namensaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 500 Euro je Aktie zu erhöhen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Kurs von 120 %. Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt somit 600 Euro in bar. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab den Beginn desjenigen Geschäftsjahrs, in dem die Kapitalerhöhung bzgl. der jeweils gezeichneten Aktien ins Handelsregister eingetragen wird.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 4:11 zum Bezug angeboten. Auf je vier alte Nennbetragsaktien kann jeder Aktionär elf neue Nennbetragsaktie zum Ausgabebetrag von je 600 Euro zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist entsprechend des Beschusses der Hauptversammlung der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge entstehen, die die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschweren.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 25. November 2021 bis zum 09. Dezember 2021 (einschließlich)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Zeichnungsscheine zur Ausübung des Bezugsrechts werden den Aktionären von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Bei Rücksendung der Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 09. Dezember 2021 zu achten.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 18. Mai 2022 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

 

Hummeltal, im November 2021

Der Vorstand

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