![]() Regionalwert AG RheinlandKölnEinladung zur außerordentlichen HauptversammlungSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, zukunftsweisende Entscheidungen und strategische Überlegungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Regionalwert AG Rheinland wollen wir gemeinsam treffen. Zur Entscheidungsfindung und Beschlussfassung laden wir Sie ein zur außerordentlichen Hauptversammlung
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TOP 1: |
Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden |
TOP 2: |
Bericht des Vorstands zu vergangenen Aktivitäten in 2017, den neuen Beteiligungen und dem Ausblick für 2018 |
TOP 3: |
Beschluss zur 2. Kapitalerhöhung |
TOP 4: |
Verschiedenes |
Zu TOP 3 : Beschluss zur 2. Kapitalerhöhung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung als Beschluss zu TOP 4 vor:
„1. |
Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 750.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.500 neuen, auf den Namen lautenden Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 500,00 € je Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird, gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 600,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 900.000,00. Das Grundkapital muss um mindestens EUR 200.000,00 erhöht werden, der Bruttoemissionserlös darf EUR 900.000,00 nicht überschreiten. |
2. |
Der Vorstand wird ermächtigt, nicht im Rahmen des Bezugsangebotes platzierte Aktien durch Privatplatzierung und/oder ein öffentliches Angebot bestens, jedoch mindestens zum Bezugspreis unmittelbar oder über ein Kreditinstitut oder einen sonstigen mit der Abwicklung beauftragten Emissionsmittler zu verwerten. |
3. |
Der Vorstand bestimmt die Bezugsfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht bis zum 26.08.2018 mindestens 400 neue Aktien gezeichnet und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung durch Zeichnung neuer Aktien ist nach dem 26.08.2018 nicht zulässig. Die Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung hat unverzüglich nach dem vorgenannten Datum zu erfolgen. |
4. |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzulegen. |
5. |
Der Vorstand wird ermächtigt, die Durchführung der Kapitalerhöhung auch in mehreren Tranchen zum Handelsregister anzumelden. |
6. |
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.“ |
Übertragung der Stimmrechte
Wenn Sie nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, können Sie Ihr Stimmrecht durch eine/n Bevollmächtigte/n Ihrer Wahl ausüben lassen. Für die Vollmacht ist die Textform ausreichend (§ 21 der Satzung, Vorlage siehe Anhang).
Als Bevollmächtigter stellt sich Stefan Gothe (Aufsichtsratsvorsitzender der Regionalwert AG Rheinland) gern zur Verfügung. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht an Stefan Gothe, Sebastianstraße 24, 53115 Bonn.
Bitte melden Sie sich mit einer kurzen Mail zur Hauptversammlung unter
info@regionalwert-rheinland.de |
an. Denken Sie bitte auch an gültige Ausweispapiere.
23. Januar 2018
Mit besten Grüßen
Dorle Gothe
Vorstand