REII – Development AG – Hauptversammlung 2019

von Red. LG

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Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
REII – Development AG
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 16.07.2019

REII – Development AG

Düsseldorf

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung zum 23. August 2019

REII – Development AG

(ISIN: DE 000A2E4L18)

mit Sitz in Düsseldorf,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60329,
vertreten durch den Vorstand Herrn Dzhambulat Tskhovrebov

Wir laden unsere Aktionäre zur

jährlichen ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Freitag, den 23.08.2019, 12:00 Uhr,
ins Bürohaus, Roßstraße 94, 40476 Düsseldorf, ein.

I. Die Tagesordnung der Hauptversammlung lautet wie folgt:

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

Ein Gewinnverwendungsbeschluss zum TOP 2 ist mangels Gewinns nicht zu fassen. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2018 entstandenen Bilanzverlustes ist überflüssig. Die „Entscheidung“ über die Verwendung eines Bilanzverlustes bleibt entsprechend dem gesetzlichen Leitbild dem Vorstand überlassen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Dzhambulat Tskhovrebov für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Wahl des Abschlussprüfers, Jahresabschluss 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, durch die Hauptversammlung zu beschließen, dass der Jahresabschluss 2018 der REII – Development AG nicht durch einen Abschlussprüfer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wird.

TOP 6:

Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus mindestens drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. Die Amtszeit des Mitgliedes des Aufsichtsrates Oleg Kapitonov endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Ralf Thoenes, Rechtsanwalt, Düsseldorf

in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl des Mitgliedes des Aufsichtsrates Ralf Thoenes erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am siebenten Tag vor der Hauptversammlung, mithin 16. August 2019, bei der Gesellschaft unter der Anschrift

REII – Development AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

angemeldet haben.

Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Vereinigung von Aktionären bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht schriftlich oder auf einem von der Gesellschaft zu bestimmenden elektronischen Weg zu erteilen. Als elektronischen Weg hat die Gesellschaft die Möglichkeit der Übermittlung einer eingescannten Vollmacht als pdf-Datei (Portable Document Format) per E-Mail an die Gesellschaft (anmeldestelle@computershare.de) bestimmt.

III. Sonstiges

Anträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:

per Post: REII – Development AG, 41539 Dormagen, Unter den Hecken 2

per E-Mail: info@reii.de

Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 8. August 2019 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Der Jahresabschluss der REII – Development Aktiengesellschaft nebst dem Lagebericht zum 31.12.2018, dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns, liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 41539 Dormagen, Unter den Hecken 2, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen. Die obenbezeichneten Dokumente sind von der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der REII – Development Aktiengesellschaft (www.reii.de) zugänglich.

 

Düsseldorf, im Juli 2019

REII – Development AG

Der Vorstand

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