Remag Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Remag Aktiengesellschaft

Mannheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 07. Juli 2016, 11.00 Uhr

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der REMAG AG ein.

Die Hauptversammlung findet im SeeHotel in Ketsch, Kreuzwiesenweg 5 statt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Für die Aktionäre, die der Poolvereinigung angehören, nimmt Frau Gabriele Weis das Stimmrecht wahr.

Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse

REMAG AG
Ruhrorter Straße 35–39
68219 Mannheim
Fax: +49 (0) 621 8988 119
E-Mail: Hauptversammlung@remag.de

spätestens bis zum Ablauf des 22.06.2016 bei der Gesellschaft einzugehen.

Die Tagesordnung finden Sie in der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

REMAG Aktiengesellschaft

Tagesordnung zur Hauptversammlung am 07.07.2016

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 und dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR -6.464.272,99 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Britta Hübner Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Falk GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die satzungsmäßige Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Hauptversammlung 2016.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 der derzeitigen Fassung der Satzung, §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG aus sechs Mitgliedern, von denen vier von den Aktionären und zwei von den Arbeitnehmern der Gesellschaft gewählt werden. Die Wahl von Ersatzmitgliedern ist zulässig.

Es werden vorgeschlagen:

Herr Alfred Hagebusch, Heidelberg
Herr Albert Mergelsberg, Freiburg
Herr Horst Schellberg, Düsseldorf
Herr Wilhelm Weis, Heidelberg

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

7.

Erhöhung des Sitzungsgeldes für die Mitglieder des Aufsichtsrates

Aktuell erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 200,– je Sitzung. Dieser Betrag ist seit 2007 unverändert geblieben. Um hier eine Anpassung vorzunehmen, schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, das Sitzungsgeld auf EUR 400,– zu erhöhen.

 

Mannheim, im Juni 2016

Der Vorstand

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