Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Renk Aktiengesellschaft, Augsburg

Renk Aktiengesellschaft

München

(vormals: Rebecca BidCo AG)

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Renk Aktiengesellschaft, Augsburg

ISIN DE0007850000
WKN 785000

Die außerordentliche Hauptversammlung der Renk Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HR B 6193 („RENK AG„), vom 22. Dezember 2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Renk AG („Minderheitsaktionäre„) auf die Hauptaktionärin, die Rebecca BidCo AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 259756 und nunmehr firmierend als Renk Aktiengesellschaft (die „Hauptaktionärin„), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss„).

Der Übertragungsbeschluss ist am 10. Februar 2021 in das Handelsregister der RENK AG beim Amtsgericht Augsburg (HR B 6193) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der RENK AG auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der RENK AG als übertragender Gesellschaft mit der Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft ist am 10. Februar 2021 in das Handelsregister der RENK AG beim Amtsgericht Augsburg und am 15. Februar 2021 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht München eingetragen worden. Damit sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der RENK AG auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 105,72 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der RENK AG. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der RENK AG beim Amtsgericht Augsburg, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht München, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der RENK AG ist am 11. Februar 2021 bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist am 16. Februar 2021 bekannt gemacht worden.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, Bonn, als vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a.M., durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENK AG brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der RENK AG über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENK AG provisions- und spesenfrei sein.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der RENK AG gewährt werden.

 

Augsburg, im Februar 2021

Renk Aktiengesellschaft
(vormals: Rebecca BidCo AG)

Der Vorstand

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