requisimus Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

requisimus Aktiengesellschaft

Esslingen am Neckar

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die requisimus Holding GmbH, Esslingen am Neckar, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar 100 % – und damit mehr als der vierte Teil – der Aktien an der requisimus Aktiengesellschaft gehören, ohne dass es hierfür einer Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG bedarf.

2.

Die requisimus Holding GmbH, Esslingen am Neckar, hat uns ferner gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der requisimus Aktiengesellschaft gehört.

3.

Herr Dr. Steffen Mozer, geboren am 04.03.1978, wohnhaft in Höxter, deutscher Staatsangehöriger, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar – kraft Zurechnung der von der requisimus Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) – 100 % – und damit mehr als der vierte Teil – der Aktien an der requisimus Aktiengesellschaft gehören, ohne dass es hierfür einer Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG bedarf.

4.

Herr Dr. Steffen Mozer hat uns ferner gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar – kraft Zurechnung der von der requisimus Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien (§ 16 Abs. 4 AktG) – eine Mehrheitsbeteiligung an der requisimus Aktiengesellschaft gehört.

 

Esslingen am Neckar, im August 2020

requisimus Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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