requisimus Aktiengesellschaft
Esslingen am Neckar
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
1. |
Die requisimus Holding GmbH, Esslingen am Neckar, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar 100 % – und damit mehr als der vierte Teil – der Aktien an der requisimus Aktiengesellschaft gehören, ohne dass es hierfür einer Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG bedarf. |
2. |
Die requisimus Holding GmbH, Esslingen am Neckar, hat uns ferner gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der requisimus Aktiengesellschaft gehört. |
3. |
Herr Dr. Steffen Mozer, geboren am 04.03.1978, wohnhaft in Höxter, deutscher Staatsangehöriger, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar – kraft Zurechnung der von der requisimus Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) – 100 % – und damit mehr als der vierte Teil – der Aktien an der requisimus Aktiengesellschaft gehören, ohne dass es hierfür einer Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG bedarf. |
4. |
Herr Dr. Steffen Mozer hat uns ferner gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar – kraft Zurechnung der von der requisimus Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien (§ 16 Abs. 4 AktG) – eine Mehrheitsbeteiligung an der requisimus Aktiengesellschaft gehört. |
Esslingen am Neckar, im August 2020
requisimus Aktiengesellschaft
Der Vorstand