RETEK AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RETEK AG
Ihlow
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 19.03.2020

RETEK AG

Ihlow

Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 22. April 2020 um 19.00 Uhr
zur Betriebsstätte RETEK, Bangsteder Verlaat, 26632 Ihlow ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn
von
724.262,74
wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre € 0,30 Dividende je € 5,- Aktie 73.802,10
246.007 Aktien á € 5,- je Aktie (Gesamtbestand 250.000 Aktien
abzüglich der eigenen Aktien 3.993 Aktien
gewinnberechtigte Aktien 246.007 Aktien)
Einstellung in die Gewinnrücklagen 650.460,64
724.262,74

Die Zahlung der Dividende erfolgt am 22. Mai 2020.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Bericht des Vorstandes über den Erwerb eigener Aktien

In 2019 hat die RETEK AG 1.307 eigene Aktien im Nennwert von 5 Euro zu 6.535,00 Euro erworben und 0 eigene Aktien im Nennwert von 5 Euro zu 0,00 Euro veräußert. Der Anteil an eigenen Aktien zum 31. Dezember 2019 am Grundkapital beläuft sich auf 1,6 % (3.993 Stück).

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FLICK GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Aurich zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Namensaktionäre entsprechend der Nennbeträge ihrer Aktien berechtigt.

 

Ihlow, den 13. März 2020

RETEK AG

Martin Knode (Vorstand)

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