Retina Implant AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Retina Implant AG
Kusterdingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 03.02.2020

Retina Implant AG i.L.

Kusterdingen

Amtsgericht Stuttgart, HRB 723742

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Herr Dieter Schwarz, Neckarsulm, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehören und bereits vor dem und zum 1. Oktober 2017 gehörten, da ihm die Beteiligung der von Herrn Hermann-Josef Hoffmann, Saarbrücken, abhängigen MEDIPLAN Beteiligungs-GmbH, Saarbrücken, an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Herr Hermann-Josef Hoffmann hält seine Beteiligung an der MEDIPLAN Beteiligungs-GmbH treuhänderisch für Rechnung von Herrn Dieter Schwarz.

Weiter hat uns Herr Dieter Schwarz gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da ihm die Beteiligung der von Herrn Hermann-Josef Hoffmann, Saarbrücken, abhängigen MEDIPLAN Beteiligungs-GmbH, Saarbrücken, an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Herr Hermann-Josef Hoffmann hält seine Beteiligung an der MEDIPLAN Beteiligungs-GmbH treuhänderisch für Rechnung von Herrn Dieter Schwarz.

 

Kusterdingen, im Januar 2020

Retina Implant AG i.L.

Die Abwickler

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