REWOO Technologies AG – außerordentliche Hauptversammlung

REWOO Technologies AG

Warendorf

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre

zu der außerordentlichen Hauptversammlung

am 17. Dezember 2015 Beginn 11:00 Uhr

(voraussichtliches Ende 14:00 Uhr)

an dem Sitz der Gesellschaft

Am Holzbach 17 in 48231 Warendorf ein.

I.

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Entwicklung der Gesellschaft, Bericht des Vorstands

3.

Bericht des Aufsichtsrates

4.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

5.

Beschluss ordentliche Kapitalherabsetzung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das Grundkapital von 3.004.580 EUR um 2.836.195,00 EUR auf 168.385,00 EUR herabzusetzen.

Beschlussvorschlag:

Die Hauptversammlung beschließt:

Das Grundkapital wird von 3.004.580 EUR um 2.836.195,00 EUR auf 168.385,00 EUR herabgesetzt.

6.

Ordentliche Kapitalerhöhung

Das Grundkapital der Gesellschaft von 168.385,00 EUR wird durch Ausgabe von mindestens 40.000 Aktien zu je 1 EUR um 40.000 EUR und höchstens 101.615 Aktien zu je 1 EUR um höchstens 101.615,00 EUR erhöht auf bis zu 270.000,00 EUR. Die Ausgabe der Aktien soll mit einem Aufgeld von 6 EUR je Aktie erfolgen zum Ausgabepreis von somit 7 EUR je Aktie.

Beschluss:
Die Hauptversammlung beschließt:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird durch Ausgabe von neuen Aktien zum Nennwert von 1 € je Aktie um mindestens 40.000 EUR und höchsten 101.615 EUR auf bis zu 270.000 € erhöht. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Ausgabepreis von 7 € je Aktie einschließlich eines Aufgeldes von 6,00 EUR. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Kapitalerhöhung zu ändern.

7.

Änderung genehmigtes Kapital

Beschluss:
Die Hauptversammlung beschließt:

§ 4a – Genehmigtes Kapital – der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von 168.385 EUR bis zum 30.06.2020 durch Ausgabe neuer Namensaktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 84.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechtes mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

8.

Schuldenschnitt

Die Gesellschaft beabsichtigt einen Schuldenschnitt mit den Darlehensgebern der Gesellschaft zu erreichen. Den Darlehnsgebern soll unter Beachtung der steuerlichen Folgen für die Gesellschaft und unter Fristsetzung ein Angebot gemacht werden, für je 23,00 EUR Darlehensforderung eine Aktie zu erwerben. Dieses entspricht einem Ausgabepreis von 7,00 EUR je Aktie, einschließlich eines Aufgeldes von 6,00 EUR und somit einer Reduzierung der Darlehensverbindlichkeit in Höhe von ca. 70%.

Beschlussvorschlag:

Den Darlehensgebern der Gesellschaft kann ein Angebot gemacht werden, für je 23,00 EUR Darlehensforderung eine Aktie zum Ausgabepreis von 7 EUR je Aktie aus dem neu genehmigten Kapital zu erwerben.

9.

Mitarbeiteraktien

Zur Motivation und Bindung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an das Unternehmen sollen Aktien an der Gesellschaft den Mitarbeitern übertragen werden können.

Die Ausgabe von Mitarbeiteraktien liegt im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da hierdurch die Identifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit dem Unternehmen und die Übernahme der Mitarbeiterverantwortung gefördert werden. Nach dem Aktiengesetz können die hierfür benötigten Aktien wahlweise durch den Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft oder aus genehmigtem Kapital bereitgestellt werden. Um den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Aktien aus genehmigtem Kapital anbieten zu können, ist es erforderlich, das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen. Bei Festlegung des Ausgabebetrags kann eine bei Mitarbeiteraktien übliche Vergünstigung gewährt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, aus dem genehmigten Kapital Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Aktien unter Beachtung der gesetzlichen Zulässigkeit zu übertragen.

10.

Verschiedenes

II.

Vollmachten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere der Stimmrechte, durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich in der Anlage zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung.

Die Bevollmächtigung ist vom Bevollmächtigten zur Hauptversammlung im Original vorzulegen.

Vollmachtgeber können ihren Bevollmächtigten Weisungen erteilen; dies sollte auf dem Formular schriftlich vermerkt werden.

Das Original ist bis spätestens zum 13.12.2015 an die Gesellschaft

REWOO Technologies AG
Am Holzbach 17
48231 Warendorf

zu senden oder bei der Versammlung vorzulegen.

III.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt dieser Hauptversammlung 3.004.580,00 €.

Es ist eingeteilt in 168.385 Stückaktien mit insgesamt 168.385 Stimmrechten. Am Tag dieser Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

 

Warendorf, im November 2015

Ralph Perlewitz

Vorstand

 

Vollmachtformular

REWOO Technologie AG
Am Holzbach 17
48231 Warendorf

Antwortbogen für die außerordentliche Hauptversammlung der REWOO Technologie AG am 17.12.2015

Persönliche Angaben

Name/ Firma
Vorname

Vollmacht

Ich bevollmächtige Herrn/Frau

Zur Ausübung meines Stimmrechtes in der vorgenannten Versammlung.

Diese Vollmacht ist widerruflich.

Datum Unterschrift

Für den Fall der persönlichen Vertretung in der Versammlung ist diese Vollmacht vom Bevollmächtigten im Original zur Versammlung vorzulegen.

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