Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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REWOO TECHNOLOGIES AG Warendorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 13.02.2019 |
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REWOO Technologies AGWarendorfEinladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionärezu der am20.03.2019, Beginn 11:00 Uhr
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1. |
Begrüßung |
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Entwicklung der Gesellschaft, Bericht des Vorstands |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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4. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 Der Geschäftsbericht wurde Ihnen zusammen mit der Einladung zu dieser ordentlichen Hauptversammlung auf elektronischem Weg zugestellt. Außerdem liegen der Geschäftsbericht und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift des Geschäftsberichts. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt.
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
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7. |
Aufstellung Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Steuerberater Dipl.-Kfm. Dirk Pülm, Waldenburger Straße 3, 48231 Warendorf mit der Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Beschluss: Der Steuerberater Dipl.-Kfm. Dirk Pülm in 48231 Warendorf wird mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr beauftragt. |
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8. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 endet gemäß § 102 Abs. 1 AkG und § 9 Abs. 1 der Satzung die Amtszeit aller von der Hautversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung, folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung über das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach § 96 Absatz 1 AktG und § 9 der Satzung der REWOO Technologies AG. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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9. |
Genehmigtes Kapital Der Vorstand hat mit Billigung des Aufsichtsrates am 19.06.2018 eine Kapitalerhöhung über weitere 61.875 Aktien zu je 1,– € mit einem zusätzlichen Aufgeld von 1,– € beschlossen. Der Preis der 61.875 neuen Aktien betrug somit insgesamt 123.750,00 € und wurde vollständig eingezahlt. Das genehmigte Kapital beträgt zzt. 138.125 €, aufgeteilt in 138.125 Stückaktien. Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals Die bisher in Kraft befindliche Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.05.2018 zur Erhöhung des Grundkapitals wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben. |
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10. |
Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft von 464.605,00 € bis zum 20.03.2024 durch Ausgabe neuer Namensaktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 232.000 € zu erhöhen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen mit der Aktienausgabe festzulegen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechtes mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Beschluss: Die Hauptversammlung beschließt, § 4a der derzeitigen Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft von 464.605 € bis zum 20.03.2024 durch Ausgabe neuer Namensaktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 232.000 € zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen mit der Aktienausgabe festzulegen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechtes mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. |
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11. |
Schuldenschnitt Die Gesellschaft beabsichtigt, einen Schuldenschnitt mit den Darlehensgebern der Gesellschaft zu erreichen. Den Darlehnsgebern soll, unter Beachtung der steuerlichen Folgen für die Gesellschaft und unter Fristsetzung, ein Angebot gemacht werden, für je 14,00 EUR Darlehensforderung eine Aktie zu erwerben (bei der Division wird auf volle Stückzahl Aktien gerundet). Wahlweise kann bei Verzicht auf aufgelaufene Zinsen für je 10,70 € Darlehensforderung des Ursprungsdarlehens eine Aktie erworben werden. Beschluss: Den Darlehensgebern der Gesellschaft kann befristet bis zum 31.10.2019 ein Angebot gemacht werden, für je 14,00 EUR Darlehensforderung eine Aktie zum Nennwert von 1 EUR je Aktie aus dem neu genehmigten Kapital zu erwerben (bei der Division wird auf volle Stückzahl Aktien gerundet). Wahlweise kann bei Verzicht auf aufgelaufene Zinsen für je 10,70 € Darlehensforderung des Ursprungsdarlehens eine Aktie erworben werden. |
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12. |
Übertragung von Aktien Gemäß § 4 Abs. 3 bedarf die Übertragung von Aktien der Gesellschaft der Zustimmung der Gesellschaft. Sie erteilt der Vorstand. Über die Erteilung der Zustimmung durch den Vorstand entscheidet vorher die Hauptversammlung durch Beschluss, der mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des vorhandenen Grundkapitals zu fassen ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 Absatz 3. wie folgt zu erweitern: Ein Beschluss der Hauptversammlung über die Erteilung der Zustimmung durch den Vorstand ist nicht erforderlich, wenn die Übertragung zwischen Aktionären der Rewoo Technologies AG erfolgt und durch die Übertragung der die Übertragung annehmende Inhaber von Aktien keinen größeren Aktienanteil als 20 % erhält. Beschluss: § 4 Absatz 3. wird wie folgt erweitert: Ein Beschluss der Hauptversammlung über die Erteilung der Zustimmung durch den Vorstand ist nicht erforderlich, wenn die Übertragung zwischen Aktionären der Rewoo Technologies AG erfolgt und durch die Übertragung der die Übertragung annehmende Inhaber von Aktien keinen größeren Aktienanteil als 20 % erhält. |
II. Vollmachten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich in der Anlage zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung.
Die Bevollmächtigung ist vom Bevollmächtigten zur Hauptversammlung im Original vorzulegen.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, auf dem beiliegenden Formular Stimmweisungen zu geben.
Das Weisungsformular ist im Original bis spätestens 08.03.2019 an die Gesellschaft
REWOO Technologies AG, Holzbach 17, 48231 Warendorf |
zu senden.
III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 464.605,00 €. Es ist eingeteilt in 464.605 Stückaktien mit insgesamt 464.605 Stimmrechten. Am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
IV. Genehmigtes Kapital
Die Erhöhung des Grundkapitals dient, die Liquidität der Gesellschaft während der Umstrukturierung zu erhalten und die Konsolliderung einzuleiten.
Warendorf, im Februar 2019
Ralph Perlewitz
Vorstand
Vollmachtformular
REWOO Technologie AG
Am Holzbach 17
48231 Warendorf
Antwortbogen für die ordentliche Hauptversammlung der REWOO Technologie AG am 20.03.2019.
Persönliche Angaben
Name ______________________________________________
Vorname ______________________________________________
Vollmacht
Ich bevollmächtige Herrn/Frau ________________________________________
zur Ausübung meines Stimmrechtes in der vorgenannten Versammlung.
Diese Vollmacht ist widerruflich.
Ort ____________________________Datum ______________
Unterschrift __________________________________________
Für den Fall der persönlichen Vertretung in der Versammlung ist diese Vollmacht vom Bevollmächtigten im Original zur Versammlung vorzulegen.