Rheingoldhöhe 55. V V AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Rheingoldhöhe 55. V V AG

Düsseldorf

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die FORIS Gründungs GmbH, die FORATIS AG und die FORIS AG, alle mit Sitz in Bonn, haben uns gem. § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG Folgendes mitgeteilt:

1.
Der FORIS Gründungs GmbH gehören durch Übernahme als alleiniger Gründerin unmittelbar sämtliche Aktien der Gesellschaft und damit sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG.

2.
Der FORATIS AG gehören mittelbar sämtliche Aktien der Gesellschaft und damit mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG, da ihr die unmittelbar der FORIS Gründungs GmbH gehörenden Aktien gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

3.
Der FORIS AG gehören mittelbar sämtliche Aktien der Gesellschaft und damit mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 16 Abs. 1 AktG, da ihr die unmittelbar der FORIS Gründungs GmbH gehörenden Aktien über die von ihr beherrschte FORATIS AG gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

 

Bonn, 26. August 2020

Rheingoldhöhe 55. V V AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.