Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern Aktiengesellschaft
Waldshut-Tiengen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 21.07.2020

Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern Aktiengesellschaft

Waldshut-Tiengen

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die RWE Generation Hydro GmbH hat mit Wirkung zum 1.7.2020 die Mehrheit der Aktien an der Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG erworben.

Namens und im Auftrag der RWE Aktiengesellschaft und der RWE Generation SE, jeweils mit Sitz in Essen, hat uns die RWE Generation Hydro GmbH gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und § 21 Abs. 1 und 2 AktG Folgendes mitgeteilt:

Der RWE Generation Hydro GmbH gehört ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie unmittelbar die Mehrheit der Aktien (Mitteilung gemäß 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft.

Sämtliche Anteile an der RWE Generation Hydro GmbH hält die RWE Generation SE, deren Aktien alleinig von der RWE Aktiengesellschaft gehalten werden. Der RWE Aktiengesellschaft und der RWE Generation SE sind damit jeweils gemäß § 16 Abs. 4 AktG die Aktien, die der RWE Generation Hydro GmbH gehören, zuzurechnen. Der RWE Aktiengesellschaft und der RWE Generation SE gehört damit jeweils ohne Hinzurechnung von Aktien nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG und zugleich gemäß § 21 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar die Mehrheit der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG und zugleich Mitteilung gemäß § 21 Abs. 2 AktG) an unserer Gesellschaft.

 

Laufenburg, 14.07.2020

Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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