RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Neuss
ISIN: DE0008415100 / WKN: 841510
Die Aktionäre der RheinLand Holding Aktiengesellschaft, Neuss,
werden hiermit eingeladen zu der
am Dienstag, den 13. Juni 2023, 14:00 Uhr (MESZ),
im Hause des Crowne Plaza Hotel,
Rheinallee 1, Saal Jupiter, 41460 Neuss,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 und des Berichts des Aufsichtsrats. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 22. März 2023 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen daher nicht vorgesehen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 8.186.154,42 wie folgt zu verwenden:
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 16. Juni 2023. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. |
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6. |
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RheinLand Holding Aktiengesellschaft, Neuss, und der Smart Sales Company GmbH, Neuss Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 18. April 2023 zwischen der RheinLand Holding Aktiengesellschaft und der Smart Sales Company GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
RheinLand Holding Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 1113, („RheinLand Holding„)
Smart Sales Company GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 23006, („Smart Sales„) Vorbemerkungen Die Smart Sales hat ein Stammkapital von EUR 25.000. Sämtliche Geschäftsanteile an der Smart Sales werden von der RheinLand Holding gehalten. Im Hinblick auf die bestehende finanzielle Eingliederung der Smart Sales in die RheinLand Holding schließen die Parteien den nachfolgenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Herstellung eines Organschaftsverhältnisses im Sinne der §§ 14, 17 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG.
Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, RheinLandplatz, 41460 Neuss, sowie in den Geschäftsräumen der Smart Sales Company GmbH, ebenda, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich:
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der RheinLand Holding Aktiengesellschaft zugänglich gemacht. |
Teilnahmevoraussetzungen, Stimmrechtsberechtigung und Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, für die angemeldete Aktien in das Aktienregister eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis zum 6. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
zugegangen ist. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Im Aktienregister eingetragene Aktionäre erhalten mit den persönlichen Einladungsunterlagen zudem auch Zugangsdaten zum InvestorPortal. Das InvestorPortal ist unter der Internetadresse
www.rheinland-versicherungsgruppe.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Aktionäre können sich auch dort anmelden. Das InvestorPortal wird ab dem 22. Mai 2023 bis zum 12. Juni 2023 um 18:00 (MESZ) erreichbar sein.
Maßgeblich für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der mit Ablauf der Anmeldefrist am 6. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragene Bestand, da aus abwicklungstechnischen Gründen danach bis zum Ende der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder durch ein Kreditinstitut, wird hingewiesen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit sie nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden.
Die RheinLand Holding Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Für die Ausübung des Stimmrechts durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen werden sie von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform an die Anmeldestelle der Gesellschaft unter
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail unter anmeldestelle@computershare.de
übermittelt werden. Über diese Übermittlungswege müssen Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum 12. Juni 2023 (24:00 Uhr) (MESZ) eingegangen sein. Darüber hinaus können den Stimmrechtsvertretern auch über das InvestorPortal Vollmacht und Weisungen erteilt werden, und zwar bis 12. Juni 2023 um 18:00 (MESZ). In der Hauptversammlung ist die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter vor Ort möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen vorliegen. Auch im Fall der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wir werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten ausstellen und zusenden.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter fristgemäß auf mehreren Wegen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. Vor Ort persönlich, 2. elektronisch über das InvestorPortal, 3. per E-Mail und 4. per Brief erteilte Vollmacht und Weisungen.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
RheinLandplatz
41460 Neuss
schriftlich oder per Telefax unter der Faxnummer +49 2131 290-13665 innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig ordnungsgemäß gestellte Anträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter
www.rheinland-versicherungsgruppe.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten
Die zu den Tagesordnungspunkten 1 und 6 vorgelegten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, RheinLandplatz, 41460 Neuss, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.rheinland-versicherungsgruppe.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Datenschutz
Die RheinLand Holding Aktiengesellschaft verarbeitet die personenbezogenen Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken, insbesondere zur Führung des Aktienregisters und zur Abwicklung von Hauptversammlungen, sowie im Einzelfall zur Wahrung ihrer überwiegenden berechtigten Interessen. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie im Internet unter
www.rheinland-versicherungsgruppe.de/investor-relations/hauptversammlung
Neuss, im April 2023
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand