RheinLand Holding Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Neuss
ISIN: DE0008415100/WKN: 841510
Die Aktionäre der
RheinLand Holding AG, Neuss
werden hiermit eingeladen zu der am
Donnerstag, den 25. Juni 2015, 15.30 Uhr,
im Hause des
swissôtel, Rheinallee 1, Saal Jupiter, 41460 Neuss
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014. Vorlage des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2014 erzielten Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 12.005.070,90 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von € 1,00 je Stückaktie = € 3.840.000,–
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen = € 8.160.000,–
c) Gewinnvortrag = € 5.070,90
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Teilnahmevoraussetzungen, Stimmrechtsberechtigung und Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, für die angemeldete Aktien in das Aktienregister eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter

RheinLand Holding AG , c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, D-51149 Köln,
Telefax: +49 (0) 2203 / 2 02 29-11
E-Mail: Rheinland2015@aaa-hv.de

zugegangen ist. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Maßgeblich für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der mit Ablauf der Anmeldefrist am 18. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragene Bestand, da aus abwicklungstechnischen Gründen danach bis zum Ende der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.

Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder durch ein Kreditinstitut, wird hingewiesen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn nicht ein Kreditinstitut oder ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gem. § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.

Die RheinLand Holding AG bietet ihren Aktionären zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Für die Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Dem Stimmrechtsvertreter müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen wird er von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform an die Anmeldestelle der Gesellschaft RheinLand Holding AG c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, D-51149 Köln oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 2203 / 2 02 29-11 oder per E-Mail unter Rheinland2015@aaa-hv.de übermittelt werden. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis zum 24. Juni 2015 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Wir werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten und Stimmkarten ausstellen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft

RheinLand Holding AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss

schriftlich oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 2131 / 290 – 1 36 65 innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig ordnungsgemäß gestellte Anträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter www.rheinland-versicherungsgruppe.de zugänglich gemacht.

Neuss, im Mai 2015

RheinLand Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.