Rheinmetall Aktiengesellschaft, Düsseldorf – Dividendenbekanntmachung (ISIN: DE0007030009 \\ WKN: 703 000)

Rheinmetall Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Dividendenbekanntmachung

ISIN: DE0007030009 \\ WKN: 703 000

Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 10. Mai 2022
beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 145.000.000,00
EUR wie folgt zu verwenden:

 

Ausschüttung einer Dividende

von 3,30 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie: 143.159.497,80 EUR

Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: 1.840.502,20 EUR

Die Dividende wird ab dem 13. Mai 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375
%) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei in Deutschland
unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrem depotführenden Kreditinstitut
eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht
haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige
Aktionäre, die ihrem depotführenden Kreditinstitut einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht
haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere
Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene
Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden
Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern
auf Antrag des Aktionärs.

 

Düsseldorf, im Mai 2022

Rheinmetall AG

Der Vorstand

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