Rheinmetall Aktiengesellschaft, Düsseldorf – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Wandelschuldverschreibungen)

Rheinmetall Aktiengesellschaft

Düsseldorf

– ISIN: DE0007030009 –
– WKN: 703000 –

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Rheinmetall Aktiengesellschaft hat am 7. Februar 2023 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von insgesamt (i) EUR 500.000.000 mit regulärer Laufzeit bis 2028, einem Zinscoupon von 1,875 % p.a. und einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 309,90 (ISIN DE000A30V8S3) und (ii) Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 500.000.000 mit regulärer Laufzeit bis 2030, einem Zinscoupon von 2,250 % p.a. und einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 309,90 (ISIN DE000A30V8T1) ausgegeben. Der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2021 (§ 4 der Satzung) zugrunde. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen war ausgeschlossen.

Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen und der Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2021 sind beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, HRB 39401, hinterlegt.

 

Düsseldorf, im Februar 2023

Rheinmetall Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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