Rheinmetall Aktiengesellschaft, Düsseldorf – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (ISIN: DE0007030009 / WKN: 703000 – Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)

Rheinmetall Aktiengesellschaft

Düsseldorf

– ISIN: DE0007030009 –
– WKN: 703000 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der Rheinmetall Aktiengesellschaft hat am 31. Januar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der am 11. Mai 2021 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch zu machen und zwei Serien von Wandelschuldverschreibungen (i) im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 500.000.000 mit regulärer Laufzeit bis 2028, einem Zinscoupon von 1,875 % p.a. und einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 309,90 (ISIN DE000A30V8S3) und (ii) im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 500.000.000 mit regulärer Laufzeit bis 2030, einem Zinscoupon von 2,250 % p.a. und einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 309,90 (ISIN DE000A30V8T1) auszugeben. Der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2021 (§ 4 Absatz 4 der Satzung) zugrunde. Der Vorstand hat ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen auszuschließen.

 

Düsseldorf, im Januar 2023

Rheinmetall Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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