Die Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, Köln, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 20 Abs. 2 Fallalternative Nr. 1 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört. Die Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, Köln, hat uns darüber hinaus mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 20 Abs. 2 Fallalternative Nr. 1 AktG eine Mehrheitsbeteiligung in Bezug auf die Aktien und Stimmrechte unserer Gesellschaft gehört. Die Zurechnung erfolgt über die Riebeck-Brauerei von 1862 AG, Köln, als von der Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG abhängiges Unternehmen. Die Riebeck-Brauerei von 1862 AG hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.
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