Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) – Ordentliche Hauptversammlung

Rheintex Verwaltungs AG
(vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)

Köln

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionär(e/​innen),

der Vorstand lädt hiermit unsere Aktionär(e/​innen) sowie unsere Aktionär(e/​innen) diverser Geschlechter
[„m/​w/​d“ nachfolgend jeweils einzeln, in mehrfacher Zahl und/​oder gemeinsam „das Aktionariat“ genannt;
die Begriffe „Aktionär(in)“, „Stimmrechtsvertreter(in)“, „Bevollmächtige(r)“ und „Bevollmächtigende(r)“
umfassen im Singular wie im Plural auch eine oder mehrere Personen diverser Geschlechtlichkeit] zu der am

16.08.2022 um 9.00 Uhr (MESZ)

stattfindenden

ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

höflichst ein.

Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz des Aktionariats sowie dessen Bevollmächtigte(n) [mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter(in/​innen)] im Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln, (Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes) statt. Einzelheiten hierzu und zu den Rechten des Aktionariats sowie dessen Bevollmächtigte(n) entnehmen Sie bitte den wichtigen Hinweisen und den weiteren Angaben, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.

Tagesordnung

1.)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 (109. Geschäftsjahr)

2.)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 (110. Geschäftsjahr)

3.)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 361.450,75 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

4.)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 370.297,12 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

5.)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

6.)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

7.)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

8.)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Wichtige Hinweise und weitere Angaben zur virtuellen Hauptversammlung

Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. August 2022 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz des Aktionariats und dessen Bevollmächtigte(n) – mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter(innen) – abzuhalten. Grundlage hierfür ist das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (nachfolgend „Covid-19-Gesetz„), zuletzt geändert und bis 31. August 2022 verlängert durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021) vom 10. September 2021.

Die gesamte Hauptversammlung wird für das ordnungsgemäß angemeldete Aktionariat oder dessen Bevollmächtigte(n) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 16. August 2022 ab 09:00 Uhr (MESZ) live im Internet auf der Internetseite unter

rheintex.hv.itteb.de

im Aktionariatsportal in Bild und Ton übertragen. Eine physische Teilnahme des Aktionariats und dessen Bevollmächtigte(n) – mit Ausnahme des/​der Stimmrechtsvertreter(s/​in/​innen) der Gesellschaft – am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung des Aktionariats oder dessen Bevollmächtigte(n) erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den/​die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter(in/​innen) nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen. Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Über das Aktionariatsportal kann das ordnungsgemäß angemeldete Aktionariat [und ggf. dessen Bevollmächtigte(n)] gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem die diesem eingeräumten Aktionariatsrechte ausüben, Vollmachten erteilen, im Rahmen des Fragerechts ihre Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung nach § 14 Abs. 1 der Satzung unserer Gesellschaft ist nur dasjenige Aktionariat berechtigt, dessen Anmeldung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis zum Ablauf des sechsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zugeht (Anmeldefrist). Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Das Aktionariat hat darüber hinaus gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung unserer Gesellschaft seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des sechsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung vorzulegen. Hierzu reicht in jedem Fall ein vom Letztintermediär gemäß § 67 c Abs. 3 AktG ausgestellter Nachweis.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 10. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Rheintex Verwaltungs AG
(vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)
c/​o. ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: rheintex2022@itteb.de

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes werden dem Aktionariat die Zugangsdaten für die Nutzung des Aktionariatsportals auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

übersandt. Wir bitten das Aktionariat, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweises und des Nachweisstichtages

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts durch das Aktionariat nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.

Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionariats zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionariats zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Details zum Aktionariatsportal

Ab dem 26. Juli 2022 (0:00 Uhr MESZ) steht auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

das Aktionariatsportal zur Verfügung. Über dieses Aktionariatsportal kann das Aktionariat [bzw. dessen Bevollmächtigte(n/​r)] gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren sein Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben und Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter(innen) der Gesellschaft erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung, jeweils wie in den nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben, einlegen.

Verfahren für die Stimmabgabe

Bevollmächtigung

Das Aktionariat kann sich hinsichtlich der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung ihres Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung durch eine(n) Bevollmächtigte(n), z.B. durch einen Intermediär oder eine Intermediärin, eine Aktionär(s/​innen)vereinigung, eine(n) Stimmrechtsberater(in) oder eine andere Person (m/​w/​d) ihrer Wahl vertreten lassen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Es gilt § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem/​der/​den zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post oder E-Mail bis zum Ablauf des 14. August 2022 (24:00 Uhr MESZ) an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt, geändert oder widerrufen werden.

Rheintex Verwaltungs AG
(vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)
c/​o. ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: rheintex2022@itteb.de

oder über das Aktionariatsportal auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Personen des Aktionariats, die eine andere Person (m/​w/​d) bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bei Bevollmächtigung eines/​einer Intermediär(s)/​(in), einer Aktionär(s/​innen)vereinigung, eines Stimmrechtsberaters/​einer Stimmrechtsberaterin oder diese(m)/​(r) gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§ 135 AktG). Hier sind möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem/​der jeweils zu Bevollmächtigende(n) zu erfragen sind.

Auch Bevollmächtigte können (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter(in/​innen) der Gesellschaft) nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für das von ihnen vertretene Aktionariat lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter(in/​innen) der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des Aktionariatsportals setzt voraus, dass der/​die Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die für den Zugang zum Aktionariatsportal notwendigen Zugangsdaten erhält.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter(in/​innen) der Gesellschaft

Das Aktionariat kann sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter(in/​innen) vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter(in/​innen) der Gesellschaft, ihre Änderung und ihr Widerruf bedürfen der Textform.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter(in/​innen) der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Bevollmächtigung“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 14. August 2022 (24:00 Uhr MESZ) oder über das Aktionariatsportal auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert widerrufen werden.

Das Aktionariat, das den/​die Stimmrechtsvertreter(in/​innen) der Gesellschaft bevollmächtigen möchte, kann für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter(in/​innen) müssen diese(r/​n) in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der/​die Stimmrechtsvertreter(in/​innen) sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Er/​sie nimmt (nehmen) keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- oder Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Erhalten der/​die Stimmrechtsvertreter(in/​innen) für ein und denselben Aktienbestand bis zum 14. August 2022 (24:00 Uhr MESZ) sowohl mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars als auch über das Aktionariatsportal Vollmacht und Weisungen, werden diese unabhängig von den Eingangsdaten in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über das Aktionariatsportal, 2. per E-Mail und 3. auf dem Postweg übersandte Erklärungen.

Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl

Das Aktionariat kann sein Stimmrecht auch im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des Aktionariatsportals abgeben. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich.

Briefwahlstimmen können ausschließlich über das Aktionariatsportal auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen. Auch bevollmächtigte Intermediäre oder Intermediärinnen, Aktionär(s/​innen)vereinigungen und Stimmrechtsberater(innen) oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen (m/​w/​d) und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gelten eine Weisung bzw. eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung bzw. Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf Euro 1.809.973,26 eingeteilt in 708.000 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldetes Aktionariat sowie dessen Bevollmächtigte(n) können die gesamte Hauptversammlung am 16. August 2022 ab 09:00 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

im Aktionariatsportal in Bild und Ton verfolgen. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich.

Anträge, Ergänzungen zur Tagesordnung und Wahlvorschläge

Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:

Rheintex Verwaltungs AG
(vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)
HV-Organisation
Brüsseler Str. 87
50672 Köln
Telefax: 0049 (0221) 424244

Bis spätestens zum Ablauf des 1. August 2022 (24:00 Uhr MESZ) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge, Ergänzungen zur Tagesordnung und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionär(en/​innen) unverzüglich nach ihrem Eingang über das Aktionariatsportal auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. Ergänzungen zur Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die von der Gesellschaft gemäß § 126 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 Covid-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn das den Antrag stellende bzw. den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionariat ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an vorstehende Adresse der Gesellschaft adressiert sind oder nach Fristablauf eingehen, werden nicht im Aktionariatsportal auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

zugänglich gemacht.

Fragerecht des Aktionariats gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz

Dem Aktionariat, das zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung berechtigt ist (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“), steht das Recht zu, Fragen über Angelegenheiten der Gesellschaft im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz). Fragen des Aktionariats (bzw. dessen Bevollmächtigte) sind bis spätestens 14. August 2022 (24:00 Uhr MESZ) über das Aktionariatsportal, welches auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

zugänglich ist, einzureichen. Auf anderem Wege oder nach Ablauf des 14. August (24:00 Uhr MESZ) eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG

Angemeldetes Aktionariat (bzw. dessen Bevollmächtigte), die das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an den/​die Stimmrechtsvertreter(in/​innen) der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung über das Aktionariatsportal auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift zu erklären (§ 245 Nr. 1 AktG i.V. mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz).

Hinweise zum Datenschutz

Für Zwecke der Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren Durchführung verarbeiten und speichern die Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910) und die von ihr hierzu beauftragten Dienstleister personenbezogene Daten des Aktionariats bzw. der Aktionariatsvertreter(in/​innen) (insbesondere Name und Vorname, Anschrift und ggfs. weitere Kontaktdaten des/​der Aktionär/​s/​in) bzw. Aktionär(s/​innen)vertreters, Anzahl der Aktien und Besitzart, sowie Zugangskartennummern). Die Verarbeitung und die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgen entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß DSGVO finden Sie auf der Startseite unseres Aktionariatsportals auf der Internetseite

rheintex.hv.itteb.de

Mit freundlichen Empfehlungen

 

Köln, im Juli 2022

Rheintex Verwaltungs AG
(vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet 1910)

Der Vorstand

 

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