rhenag Rheinische Energie AG: Mitteilung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 15.10.2019

rhenag Rheinische Energie AG

Köln

Mitteilung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Nach Freigabe der RWE/E.ON-Transaktion durch die EU-Kommission wurden am 18. September 2019 die von der RWE gehaltenen Aktien an der innogy SE auf die E.ON SE übertragen.

Namens und im Auftrag der RWE AG und der GBV Vierunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH teilte uns die innogy SE gemäß § 20 Abs. 5 AktG mit, dass eine Beteiligung der RWE AG und der GBV Vierunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH an unserem Unternehmen nicht mehr besteht.

Ferner teilte uns die innogy SE namens und im Auftrag der E.ON SE, Essen, der E.ON Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, und der E.ON Verwaltungs SE, Düsseldorf, das Folgende mit:

Der innogy SE gehört die Mehrheit der Anteile an unserem Unternehmen. Die Mehrheit der Anteile an der innogy SE hält die E.ON Verwaltungs SE. Die Mehrheit der Anteile an der E.ON Verwaltungs SE hält die E.ON Beteiligungen GmbH. Die Mehrheit der Anteile an der E.ON Beteiligungen GmbH hält die E.ON SE. Sowohl der E.ON SE, als auch der E.ON Beteiligungen GmbH, der E.ON Verwaltungs SE und der innogy SE sind damit gemäß § 20 Abs. 4 i.V. m. § 16 Abs. 1 AktG die Mehrheit der Anteile an unserem Unternehmen zuzurechnen.

 

Köln, im Oktober 2019

Der Vorstand

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