rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft

Köln

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die innogy Westenergie GmbH hat uns, namens und im Auftrag der E.ON SE, Essen, der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, der innogy SE, Essen, sowie im eigenen Namen gemäß § 20 Abs. 4 AktG Folgendes mitgeteilt:

Unserer Gesellschaft gehört die Mehrheit der Anteile an Ihrem Unternehmen. Die Mehrheit der Anteile an unserer Gesellschaft hält die innogy SE. Die Mehrheit der Anteile der innogy SE hält die E.ON Beteiligungen GmbH. Die Mehrheit der E.ON Beteiligungen GmbH hält die E.ON SE. Sowohl der E.ON SE, als auch der E.ON Beteiligungen GmbH, der innogy SE und der innogy Westenergie GmbH sind damit gemäß §20 Abs.4 i.V.m. §16 Abs.1 AktG die Mehrheit der Anteile an Ihrem Unternehmen zuzurechnen.

 

Köln, 19. November 2020

rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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